KundInnen des AMS Wien werden bei Terminen und Vorsprachen zum Nachweis einer Covid-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines aktuellen CoV-Tests aufgefordert
Utl.: KundInnen des AMS Wien werden bei Terminen und Vorsprachen zum
Nachweis einer Covid-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung
oder eines aktuellen CoV-Tests aufgefordert =
Wien (OTS) - In allen Geschäftsstellen des AMS Wien wird ab kommendem
Mittwoch der Nachweis über die geringe epidemiologische Gefahr
kontrolliert. „Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, zugleich aber
hat die Gesundheit unserer Kund_innen und Mitarbeiter_innen oberste
Priorität“, sagt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl. „Wir wollen gemeinsam
vorsorgen, um gesund zu bleiben!“
Das AMS Wien ersucht daher alle Kundinnen und Kunden ab 19. Mai 2021
um einen der folgenden Nachweise:
- Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt)
- PCR-Test (max. 72 Stunden alt)
- Impfnachweis (Stichtag: erste Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate,
zweite Impfung für 6 Monate)
- Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid
(max. 6 Monate alt)
- Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)
Kundinnen und Kunden ohne einen solchen Nachweis werden trotzdem
eingelassen, aber aufgefordert, beim nächsten AMS-Besuch eine dieser
Bestätigungen beizubringen.
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