• 14.05.2021, 16:54:29
  • /
  • OTS0132

Raab: Anpassung der Corona-Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste

Liturgische Gesänge sind unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen wieder möglich

Utl.: Liturgische Gesänge sind unter Einhaltung entsprechender
Sicherheitsmaßnahmen wieder möglich =

Wien (KAP) - Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die
Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am
Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine
Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von
öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von
FFP2-Masken, Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen
und ausreichend Desinfektionsmittel) sind weiter gültig. In Zukunft
wird der im Rahmen der Ausübung von Gottesdiensten wichtige
liturgische Gesang unter Einhaltung von entsprechenden
Sicherheitsmaßnahmen und in reduzierter Form, so wie vor dem
Lockdown, wieder möglich sein.

Diese angepasste Vereinbarung ist ab 19. Mai gültig, die
entsprechende Umsetzung dieser Vereinbarung wird von den jeweiligen
Religionsgesellschaften individuell erfolgen.

Mehr unter: https://www.kathpress.at/goto/meldung/2021972

((ende)) PWU/RME
Copyright 2021, Kathpress (www.kathpress.at). Alle Rechte vorbehalten

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KAT

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel