• 14.05.2021, 16:28:19
  • /
  • OTS0130

Verordnung der Landespolizeidirektion Wien - Platzverbot

Wien (OTS) - Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse und der jüngsten
Gewalteskalationen in Israel sowie in den palästinensischen Gebieten,
kam es auch bereits zu Demonstrationen im Wiener Stadtgebiet. Eine
Gefahreneinschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz ergab,
dass es auch im Bereich der israelischen Botschaft in Wien zu einer
allgemeinen Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen oder
einer allgemeinen Gefahr für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß
kommen kann. Deshalb wird von der Landespolizeidirektion Wien ein
Platzverbot gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz verordnet.
Somit sind das Betreten und der Aufenthalt im Gefahrenbereich
verboten. Eine Nichtbefolgung wird als Verwaltungsübertretung
geahndet.

Auf der Homepage der Landespolizeidirektion Wien, unter der Rubrik
„Verordnungen der LPD Wien“
(http://www.polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx), können
Sie diese einsehen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel