Blümel: „Hohe Steuerschulden im Inland haben, Geld aber ins Ausland bringen geht nicht zusammen“

Utl.: Blümel: „Hohe Steuerschulden im Inland haben, Geld aber ins
Ausland bringen geht nicht zusammen“ =
Wien (OTS) - Am Freitagnachmittag des 7.5.2021 ging die Reiseplanung
eines Unternehmers nicht auf. Am Abfluggate des Fluges nach Kairo
(Ägypten) am Flughafen Wien Schwechat wurde der Reisende von Zöllnern
der Zollstelle Flughafen Wien kontrolliert und hinsichtlich der
Mitnahme von Bargeld befragt. Was nach Aussagen des Kontrollierten
mit 3.000 Euro in bar begann, endete mit der Feststellung von
mitgeführten 97.510 Euro in bar.
Das Geld hatte der Mann auf 4 Sparkassen-Umschläge verteilt in seiner
Bauchtasche und seinem Handgepäckskoffer getragen. In den
Räumlichkeiten der Zollstelle, wo die Befragung stattfand, weitete
der Befragte seine Erstaussage von 3.000 Euro auf 70.000 Euro Bargeld
aus. Die weitere, genaue Kontrolle durch die Flughafen-Zöllner
ergaben aber 97.510 Euro, die er mit sich führte.
100.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt, 97.510 vom Zoll gestellt
Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei
Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige
Unternehmer bekannt gab. Er wolle damit Waren für eben diese Firmen
ankaufen. Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass das Steuerkonto
der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies. Auch
den Kollegen des betrieblichen Veranlagungsteams der zuständigen
Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamts Österreich war der Mann
bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies
arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls
auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen.
In hervorragender Zusammenarbeit der beteiligten Finanz- und
Zollstellen erging kurzfristig der Vollstreckungsauftrag der
Steuerschuld des Finanzamtes an die Zollstelle.
90.900 Euro des mitgeführten Bargelds wurden vor Ort gepfändet.
Für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln besteht
Anmeldepflicht beim Zoll, sobald die Grenzen in die EU bzw. aus der
EU überschritten werden. Aufgrund der Verletzung von Verpflichtungen
im Bargeldverkehr gem.§ 48b FinstrG wurde eine Geldstrafe in Höhe von
5.500 Euro eingehoben.
„Die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen dient insbesondere dem Kampf
gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus. Das sind
mir wichtige Anliegen, genauso wie faire und gleiche
Wettbewerbsverhältnisse sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in
Österreich sicherzustellen“, so Finanzminister Gernot Blümel, der den
bemerkenswerten Aufgriff weiter kommentiert: „Steuerschulden beim
Finanzamt aufzubauen, aber gleichzeitig das Geld ins Ausland bringen
zu wollen, verstehe ich nicht darunter! Zoll und Finanzamt haben
ausgezeichnet zusammengearbeitet und schnell und richtig gehandelt!“
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