- 12.05.2021, 12:25:31
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Zarits: Corona-Testpass für Schüler/innen wichtig als „Sport-Eintritts-Berechtigung“
ÖVP-Sportsprecher: Keine „Extra-Teststation“ für Freizeitbeschäftigungen
Der heute von Bildungsminister Heinz Faßmann vorgestellte Testpass für Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Signal für den Sportbereich. Denn dieser ist auch ein gültiger Nachweis zur Vorlage für nicht-öffentliche Sportstätten, also zum Beispiel für das Fußball- oder Handballtraining bzw. für alle Orte, wo von Personen ab einem Alter von zehn Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird, zeigte sich heute, Mittwoch, ÖVP-Sportsprecher Abg. Christoph Zarits über die Ankündigung von Bildungsminister Heinz Faßmann erfreut. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab kommender Woche bei der Testung einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis.
„Sport und Bewegung haben einen enorm positiven Effekt auf das Wohlbefinden und die Gesundheit und fördern auch den sozialen Kontakt – genau dieser birgt aber ein gewisses Infektionsrisiko, daher ist das Testen so wichtig. Die Schülerinnen und Schülern ersparen sich mit diesem Testpass, dass sie nicht auch noch für ihre Freizeitbeschäftigungen an die Teststationen müssen, da die Schule zur ‚befugten Stelle‘ wird“, so Zarits weiter.
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält Anfang der Woche (ab 17. Mai) in ihrer/seiner Schule einen „Corona-Testpass“ in Form eines Leporellos, der die Wochen bis zum Schulschluss mit jeweils drei Selbsttestungen pro Woche anführt. Für jeden durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis bekommen die Schüler/innen von ihrer Schule jeweils einen Sticker und kleben diesen in der betreffenden Woche ein. Nachdem die generellen „Testzeiten“ in den Schulen aktuell jeweils Montag, Mittwoch und Freitag früh vor Unterrichtsbeginn sind, sollte jede Schülerin/jeder Schüler bei regelmäßiger Durchführung des Selbsttests mit dem „Corona-Testpass“ von Montag bis Sonntag Früh durchgehend einen gültigen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken - 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt. „Der Test gilt dann etwa für das Fußball- oder Handballtraining oder den Besuch der Tanzschule“, erläutert der Sportsprecher.
Pro Woche werden so mehr als drei Millionen Tests durchgeführt. „Der Testpass ist einfach und unkompliziert – er wird gefaltet, mit dem Namen versehen und kann in jede Geldbörse oder Brieftasche gesteckt werden. Die Tests unterbrechen Infektionsketten, verhindern Clusterbildungen und bieten Zugang zu Sportmöglichkeiten“, so der ÖVP-Abgeordnete.
Ab 19. Mai ist auf nicht-öffentlichen Sportstätten Kontakt-, Mannschafts- und Kampfsport indoor wie outdoor in sportarttypischen Gruppengrößen zwischen fünf und 22 Uhr erlaubt. Auf Indoor-Sportstätten müssen pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. An öffentlichen Orten ist Kontakt-, Mannschafts- und Kampfsport outdoor zwischen fünf und zehn Uhr mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger und zwischen 22 bis fünf Uhr bis zu vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens sechs Minderjähriger erlaubt.
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