- 12.05.2021, 10:57:14
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Coronavirus 755: Endlich gelten Schultests auch als Eintrittstests
LH Kaiser: Monatelang gefordert, setzt Bund nun um! Ab kommender Woche gelten Selbsttests von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrerinnen und Lehrern als Eintrittstests
„Na endlich!“ Erleichtert und erfreut reagiert   Kärntens Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser auf die heutige   Ankündigung des Bildungsministeriums wonach Selbsttests unter Aufsicht sowohl   von Schülerinnen und Schülern als auch von Pädagoginnen und Pädagogen per   ausgestelltem Nachweis für 48 Stunden auch als Eintrittstests für andere   Lebensbereiche gelten werden. „Schon vor Wochen und Monaten habe ich die   Bundesregierung aufgefordert, genau das umzusetzen. Es ist einfach   unerklärlich, warum diese Tests zwar für den Unterricht gelten, aber nicht zB   zum Ausüben von Sport nach dem Unterricht berechtigt haben. Schön, dass das   nun endlich korrigiert wird“, so Kaiser. Damit würde der Lebensalltag von   Familien, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern wesentlich   erleichtert werden. „Es wäre ja geradezu schildbürgerlich, müssten sie   zusätzlich zum Schultest dann auch noch zusätzlich Tests für   Restaurantbesuche, Kultur- und andere Freizeitaktivitäten machen“,   verdeutlicht Kaiser.
   
   Der Landeshauptmann kündigt an, diese Regelung auch auf den Bereich der   elementarpädagogischen Einrichtungen ausweiten zu wollen. „Auch   Elementarpädagoginnen und –pädagogen sollen die Möglichkeit haben,   Selbsttests unter Aufsicht vornehmen zu können, die dann auch als   Eintrittstests gelten. Sinnvoll wäre es, wenn die Bundesregierung mit einer   entsprechenden Verordnung für alle Bundesländer diese Möglichkeit schaffen   würde.
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