- 10.05.2021, 14:29:13
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BMBWF: Studienbeihilfe für das Sommersemester 2021 kann noch bis 17. Mai beantragt werden
Wien (OTS) - Noch bis Montag, den 17. Mai 2021, kann die
 Studienbeihilfe für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester
 2021/22 bei der Studienbeihilfenbehörde beantragt werden. Ein
 entsprechender Antrag wirkt zurück bis zu Beginn des Sommersemesters
 im März 2021 und bleibt auch für das Wintersemester 2021/22 aufrecht.
 Das heißt im Falle einer Bewilligung kann man von 1. März 2021 bis
 28. Februar 2022 Studienbeihilfe erhalten. Gestellt werden können die
 Anträge persönlich bei den sechs Stipendienstellen, postalisch oder
 auch online auf www.stipendium.at.
Die wesentlichen Voraussetzungen sind soziale Bedürftigkeit und ein
 günstiger Studienfortgang. Die Altersgrenze beträgt bei Studienbeginn
 30 Jahre, für Berufstätige und Studierende mit Kindern erhöht sie
 sich maximal bis zum 35. Geburtstag. Die Höhe der Beihilfe beträgt
 bis zu 841 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt ab Bewilligung
 jeweils zu Monatsbeginn.
Alle Details rund um die Studienbeihilfe findet man auf
 www.stipendium.at.
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