• 10.05.2021, 14:29:13
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  • OTS0136

BMBWF: Studienbeihilfe für das Sommersemester 2021 kann noch bis 17. Mai beantragt werden

Wien (OTS) - Noch bis Montag, den 17. Mai 2021, kann die
Studienbeihilfe für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester
2021/22 bei der Studienbeihilfenbehörde beantragt werden. Ein
entsprechender Antrag wirkt zurück bis zu Beginn des Sommersemesters
im März 2021 und bleibt auch für das Wintersemester 2021/22 aufrecht.
Das heißt im Falle einer Bewilligung kann man von 1. März 2021 bis
28. Februar 2022 Studienbeihilfe erhalten. Gestellt werden können die
Anträge persönlich bei den sechs Stipendienstellen, postalisch oder
auch online auf www.stipendium.at.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind soziale Bedürftigkeit und ein
günstiger Studienfortgang. Die Altersgrenze beträgt bei Studienbeginn
30 Jahre, für Berufstätige und Studierende mit Kindern erhöht sie
sich maximal bis zum 35. Geburtstag. Die Höhe der Beihilfe beträgt
bis zu 841 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt ab Bewilligung
jeweils zu Monatsbeginn.

Alle Details rund um die Studienbeihilfe findet man auf
www.stipendium.at.

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