• 07.05.2021, 09:49:08
  • /
  • OTS0068

AK Spesenmonitor: Achtung, Spesenfresser bei Versicherungen! 1

Bei Neuabschluss können Spesen bei unterjähriger Zahlung der Prämie ebenso ins Geld gehen wie der Zahlungsverzug

Utl.: Bei Neuabschluss können Spesen bei unterjähriger Zahlung der
Prämie ebenso ins Geld gehen wie der Zahlungsverzug =

Wien (OTS) - Zu einer neuen Versicherung können auch einige Spesen
dazu kommen. Wer seine Prämie monatlich, viertel- oder halbjährlich
statt jährlich zahlt, dem kann ein Unterjährigkeitszuschlag „blühen“.
Dieser ist vor allem bei Lebensversicherungen üblich. Eine AK
Spesen-Befragung bei 14 Versicherern bei Neuverträgen zeigt: Zwölf
verlangen den Zuschlag – bei monatlicher Zahlung können bis zu vier
Prozent der Prämie anfallen. Bei Sach- oder Schadensversicherungen
können bei monatlicher Zahlung sogar bis zu zehn Prozent verrechnet
werden.

Wer einen neuen Versicherungsvertrag abschließt, muss auch mit
unterschiedlichen Spesen rechnen. Grundsätzlich ist die
Versicherungsprämie jährlich fällig. Wer monatlich, viertel- oder
halbjährlich zahlen möchte, bei dem kann der Versicherer einen
Unterjährigkeitszuschlag verrechnen – ein prozentueller Zuschlag auf
die Prämie. Dieser Zuschlag ist besonders bei Lebensversicherungen
üblich. Die AK hat bei 14 Versicherungsunternehmen die Spesen für
Neuverträge erhoben. Der AK Test zeigt: Zwölf Versicherer bieten
Lebensversicherungen an und nur zwei (Allianz, ÖBV) verzichten auf
diesen Spesensatz. Eine Versicherung (Niederösterreichische)
berechnet unterschiedliche Versicherungssummen, je nachdem, ob
monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt wird. Bei den
restlichen neun Lebensversicherungen müssen KonsumentInnen bei
unterjähriger Zahlung mit Aufschlägen bis zu vier Prozent rechnen.

Ein Beispiel: Frau K. wird bei Abschluss ihrer Lebensversicherung
auf 20 Jahre eine Monatsprämie von 104 Euro vorgerechnet. Eine für
sie leistbare Prämienhöhe. Über die gesamte Laufzeit hat sie 24.960
Euro zu zahlen. Was der Versicherungsberater verschwieg, die
Jahresprämie kommt um vier Prozent günstiger (jährlich 1.200 Euro):
Nach 20 Jahren beträgt die Prämienzahlung 24.000 Euro – also in Summe
um 960 Euro weniger als bei der „Monatszahler“-Variante.

Bei den Sach-/Schadensversicherungen („Nicht-Leben“) verlangen
neun von 13 Versicherern (eine bietet diese Sparte nicht an) keinen
Unterjährigskeitszuschlag: Ergo, Generali, HDI,
Niederösterreichische, Oberösterreichische, Österreichische
Beamtenversicherung, UNIQA, VAV, Wiener Städtische, Wüstenrot. Drei
(Allianz Elementar, Wüstenrot, Zürich) verzichten, wenn mit
Lastschrift (Abbuchungsauftrag) bezahlt wird. Ein
Versicherungsunternehmen (Donau Versicherung) verrechnet jedenfalls
den Unterjährigkeitszuschlag. Die Bandbreite der Aufschläge beträgt
bei den vier Versicherern bei monatlicher Zahlung zwischen sechs und
zehn Prozent, bei vierteljährlich zwischen drei und fünf Prozent und
bei halbjährlicher Bezahlung zwischen zwei und drei Prozent.

„Vielen KonsumentInnen wird die Monatsprämie vorgerechnet, weil
sie leistbar erscheint und eben nicht so hoch ist“, sagt AK
KonsumentInnenschützerin Michaela Kollmann. „Dabei wird jedoch immer
wieder vergessen, auf die nicht unerheblichen Spesen bei
unterjähriger Zahlung hinzuweisen!“

Kann die Prämie nicht pünktlich bezahlt werden, kommt das teuer.
Die Rückbuchung einer Lastschrift mangels Kontodeckung kann sechs bis
zwölf Euro an Versicherungsspesen kosten. Hinzu kommen oft noch die
Spesen seitens der Hausbank der Versicherung zwischen drei und 15
Euro. Achtung, auch Mahnspesen können das Geldbörsel belasten!

(Forts).

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel