Innsbruck (OTS) - Jeder Bürger hat das Urteil eines Gerichts zu
befolgen. Dass einem Regierungsmitglied der Spruch eines
Höchstgerichts egal ist, gar der Bundespräsident aktiv werden muss,
ist unglaublich.
Gernot Blümel wird in die Annalen eingehen. Nicht mit grandioser
Politik, sondern mit ungebührlichem Verhalten als Regierungsmitglied.
Aufgefallen ist der Türkise bis dato durch Fehler bei der
Budgeterstellung, Erinnerungslücken, einen Beschuldigtenstatus – und
die Aussage, seine Frau habe nicht nur das Kind, sondern auch einen
Laptop spazierengeführt.
Nun hat der Finanzminister für etwas gesorgt, das es in der
Geschichte der Zweiten Republik noch nicht gegeben hat. Das
Verfassungsgericht hat den Bundespräsidenten beauftragt, im von
Blümel geführten Ressort zu exekutieren. Es geht um Unterlagen für
den parlamentarischen Ibiza-Ausschuss, in dem mutmaßliche
Käuflichkeit der vormaligen schwarz-blauen Regierung untersucht wird.
Und der wird für die ÖVP stetig unangenehmer.
Schon am 3. März haben die Höchstrichter verfügt, dass die von den
Oppositionellen beantragten Daten dem politischen Prüfgremium zu
liefern sind. Blümel ignorierte die Vorgabe der obersten Instanz in
Verfassungsfragen.
Dass es so weit kommt, dass ein Minister nicht tut, was er zu tun
hat, dass Richter dafür nötig sind, ist schlimm genug. Dass Blümel
selbst deren Spruch egal ist, somit das Staatsoberhaupt angerufen
werden muss, ist unglaublich.
Des Finanzministers Verhalten reiht sich ein in das von
Parteikollegen gegenüber der Justiz und dem Parlament: Die
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde getadelt,
Razzien bei Behörden sollten erschwert, von der Wahrheitspflicht in
einem U-Ausschuss sollte gelassen werden. Auch der Kanzler musste vom
Höchstgericht aufgefordert werden, den Mandataren E-Mails und Chats
vorzulegen, die relevant für den Untersuchungsgegenstand sind.
Zu all dem hat sich Alexander Van der Bellen öffentlich nicht
geäußert. Ob der jetzigen Causa kam er aber nicht umhin, etwas zu
sagen. Das eine war gütlich in Richtung der türkisen Regierenden:
Blümel habe ihm kürzlich versichert, den Abgeordneten das Verlangte
zu reichen. Ergo werde er wohl nicht zum Exekutor werden müssen. Der
Präsident fügte aber etwas an, das auch für Blümel & Co
unmissverständlich sein sollte: Es gebe klare Regeln. Und an diese
hätten sich alle zu halten. Nicht um irgendwelche geht es; es geht um
oberste Gebote, solche, die von der Verfassung vorgegeben sind. Ein
Staatsoberhaupt sollte nicht auf diese zu verweisen haben.
Selbstverständlich sollte das sein. Erst recht für Minister der
Republik.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PTT