• 04.05.2021, 09:30:32
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  • OTS0044

Keine EU-Agrarpolitik mehr auf den Rücken der ErntearbeiterInnen!

AK appelliert an die Verantwortung der AgrarministerInnen

Utl.: AK appelliert an die Verantwortung der AgrarministerInnen =

Wien (OTS) - Im Mai gehen die Trilog-Verhandlungen zur „sozialen
Konditionalität“ der Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) in die Endphase.
Agrarbetriebe, die Dumpinglöhne zahlen und gegen Sozialgesetze
verstoßen, könnten ihre Agrarsubventionen verlieren. Einige
AgrarministerInnen der EU, allen voran Österreichs
Landwirtschaftsministerin Köstinger, lehnen diese längst überfällige
Konsequenz jedoch ab. Sie fühlen sich für Sozialbetrug und Ausbeutung
nicht zuständig. Die heute, gemeinsam mit NGOs, präsentierte Analyse
zu den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen der GAP
zeigt, dass faire Arbeitsbedingungen für LandarbeiterInnen –
insbesondere für die ErntearbeiterInnen - längst überfällig sind.

Seit Jahrzehnten erhalten Agrarbetriebe in der EU viele Milliarden an
Agrarsubventionen. Rechtlich betrachtet bezieht sich die GAP dabei
auf ein noch immer geltendes Ziel im EWG-Vertrag von 1958. Konkret
heißt es darin „Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es, der
landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des
Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine
angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“. Leider hat die GAP in
der Umsetzung der Maßnahmen bisher den LandarbeiterInnen, als Teil
der „landwirtschaftlichen Bevölkerung“, keine Beachtung geschenkt.
„Es ist also höchste Zeit nach mehr als 60 Jahren alle in der
Landwirtschaft tätigen Personen in der GAP zu berücksichtigen“, ist
Maria Burgstaller, Agrarexpertin der AK-Wien überzeugt.
Auch im österreichischen Landwirtschaftsgesetz heißt es in § 1 Ziffer
5 „den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen die
Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen“.
Das Argument der AgrarminsterInnen, sie seien nicht zuständig für
diesen immer wichtiger werdenden Teil der in der Landwirtschaft
tätigen Personen, ist daher nicht haltbar.

Nachdem im Coronajahr die Missstände in der EU-Landwirtschaft
sichtbarer wurden, ist die Notwendigkeit zu handeln größer denn je.
Immer mehr Organisationen sprechen sich dafür aus, die Rechte der
LandarbeiterInnen in die GAP aufzunehmen. Allerdings hat die
Landwirtschaftslobby dieses Vorhaben bisher erfolgreich verhindert.
Der ursprüngliche Vorschlag der portugiesischen Präsidentschaft hätte
verstärkte Kontrollen enthalten und wurde auch deshalb abgelehnt. Ein
neuer, weniger weitgehender Vorschlag des Europäischen Parlaments,
liegt nun am Verhandlungstisch. Dabei ist zwar vorgesehen, einen Teil
oder die gesamten Agrarförderungen bei groben Verstößen zu verlieren.
Es wird jedoch versichert, dass keine zusätzlichen Kontrollen
vorgeschrieben werden. Das ist kontrafaktisch, denn gerade verstärkte
Kontrollen würden Missstände in den Mitgliedstaaten aufdecken.
Es stellt sich die Frage, warum die AgrarministerInnen sich vor
effektiven Kontrollen fürchten.

Klar ist, dass man die Lage der LandarbeiterInnen massiv verbessern
könnte, wenn die milliardenschweren Subventionen der GAP an die
Einhaltung von Arbeits- und Sozialrechten gebunden wären. Zudem sind
Maßnahmen gegen die Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen ein längst
überfälliger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit unserer
Lebensmittel. SteuerzahlerInnen fragen zurecht, warum mit ihren
Steuergeldern Betriebe, die selbst Hungerlöhne zahlen, hoch
subventioniert werden. Landwirtschaftsbetriebe, die korrekt arbeiten,
sind zudem einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. „Eine wirkungsvolle
soziale Konditionalität der GAP träfe ohnehin nur jene Betriebe, die
Arbeits- und Sozialrechte nicht einhalten - zurecht, sollte man
meinen“, erklärt Burgstaller abschließend.

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