• 23.04.2021, 11:00:31
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Sexistischer Bericht über Sportlerin in der „Kronen Zeitung“

Wien (OTS) - 

Nach Meinung des Senats 3 des Presserats verstößt der Artikel „Schön sein reicht nicht“, erschienen in der „Kronen Zeitung OÖ“ vom 10.12.2020, gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Im Beitrag wird berichtet, dass die rumänische Tischtennisspielerin Bernadette Szőcs beim Champions-League-Finale versagt habe. So habe sich der „Glitzer Neuzugang“ Szöcs öfter mit ihren rot lackierten Fingernägeln die Frisur gerichtet als dass sie gegen ihre Gegenspielerin gepunktet hätte. Am Ende des Beitrags wird angemerkt, dass die Rumänin in der heißen Phase nur schön gewesen und das allein zu wenig sei. Dem Beitrag ist ein Foto der Tischtennisspielerin beigefügt; im Begleittext wird diese als „Bling-Bling-Neuzugang“ bezeichnet.

Das Österreichische Zentrum für Genderkompetenz im Sport wandte sich an den Presserat und kritisierte den Beitrag als diffamierend und sexistisch. Die Medieninhaberin nahm nicht am Verfahren teil.

Der Senat qualifiziert die im Artikel verwendeten Formulierungen als herabwürdigend und deplaciert. Insbesondere die Begriffe „Glitzer Neuzugang“ und „Bling-Bling-Neuzugang“ sind geeignet, in den Persönlichkeitsschutz der Tischtennisspielerin einzugreifen. Die Kritik an ihrer sportlichen Leistung beim Champions-League-Finale hätte auch ohne die persönlichkeitsverletzenden Begriffe geäußert werden können, so der Senat. Aufgrund der soeben angeführten Begriffe und die Hinweise auf ihre lackierten Fingernägel und ihre Frisur wird die Betroffene auf ihr Äußeres reduziert. Der Senat qualifiziert die vom Autor geäußerte Kritik daher als unsachlich und unangemessen.

Zwar berücksichtigt der Senat, dass es sich bei Bernadette Szőcs um eine Spitzensportlerin handelt, die in gewissen Kreisen über einen entsprechenden Bekanntheitsgrad verfügt und am öffentlichen Leben teilnimmt. Vor diesem Hintergrund muss sie grundsätzlich eine negative Bewertung ihrer sportlichen Leistung durch ein Medium aushalten. Herabwürdigende Charakterisierungen wie im vorliegenden Fall müssen aber auch in der Öffentlichkeit stehende Personen nicht hinnehmen.

Darüber hinaus stuft der Senat den Artikel auch als frauendiskriminierend ein. Die vom Autor gewählten Formulierungen – etwa, dass sie in der heißen Phase nur schön gewesen und ein „Glitzer- bzw. Bling-Bling-Neuzugang“ sei – weisen einen sexistischen Gehalt auf. Nach Ansicht des Senats wurden die Formulierungen vor allem deshalb gewählt, weil es sich bei der Betroffenen um eine Frau handelt. Der Senat erkennt darin auch einen Verstoß gegen Punk 7.2 des Ehrenkodex, wonach jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts unzulässig ist. Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung OÖ“ wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund einer Mitteilung des Österreichischen Zentrums für Genderkompetenz im Sport ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung Oberösterreich“ hat von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.

Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Rückfragen & Kontakt

Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3, Tel.: 05 9030-22760

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