- 12.04.2021, 09:42:07
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- OTS0043
Skandal-Urteil: NGO muss Plakat „Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern“ widerrufen
Init. Steirer:innen gg. Tierfabriken wurde erstinstanzl. verboten, die Landwirtschaft wg. Einsatz v. Gift (Insektenvernichtungsmittel) zu kritisieren-nicht rechtskräftig
Landwirt:innen (offenbar auch jene aus der Biolandwirtschaft) diffamiere. Es handle sich nicht um eine Forderung oder Bitte, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Das Ausbringen von Glyphosat und anderen Insektenvernichtungsmitteln sei legal, und es sei nicht erwiesen, dass das für Mensch, Tier und Umwelt bedenklich wäre. Deshalb müsse die IST nun diese Aussagen auf Plakaten und in einer Zeitungsanzeige widerrufen und dem ÖVP-Bauernbund 3.300 Euro überweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil großteils im Wortlaut: Martin Balluch's Blog
Die IST setzt sich gegen den Neubau von großen Tierfabriken, wie Schweinefabriken mit Vollspaltenboden, ein. Und das ziemlich erfolgreich. Zweifellos ist sie deshalb ins Visier des ÖVP-Bauernbundes geraten, der keine Mittel scheut, jede Tierschutzinitiative zu bekämpfen. Es ist der ÖVP-Bauernbund, der hauptsächlich gegen ein Verbot des Vollspaltenbodens opponiert. Es ist ein ehemaliger Obmann der ÖVP-Jungbauernschaft des Bauernbundes, der den kürzlich vom VGT aufgedeckten Skandal-Schweinebetrieb mit zahlreichen toten Ferkeln führt. Und es ist der ÖVP-Bauernbund, der ständig versucht, Tierschutzarbeit zu kriminalisieren. Ein Mittel, um Kritik mundtot zu machen, ist der SLAPP (Strategic Lawsuit Against Public Participation), die Zivilklage auf Unterlassung von berechtigter Kritik.
VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: „Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat. Es erschüttert zutiefst, dass so etwas überhaupt möglich ist. In meinen Augen gehört diese Richterin sofort ihres Amtes enthoben. Jede Begründung, die sie bringt, ist ganz offensichtlich falsch. Auch ein 10 Jähriger erkennt sofort, dass die Bitte um Schutz vor giftspritzenden Landwirt:innen nicht die Behauptung umfasst, dass alle Landwirt:innen Gift verspritzen, wie die Richterin argumentiert. Die Biolandwirtschaft tut das ja wohl nicht. Das Plakat ist ein Plädoyer für biologische Landwirtschaft und ein Verbot von Glyphosat, ohne irgendjemanden konkret zu nennen. Und das sind Forderungen, die von einer großen Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden!
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