• 12.04.2021, 09:10:40
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  • OTS0036

AK Erfolg: Vertragsklausel bei Wärmelieferverträgen ungültig – Geld zurück von ista für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen!

Ausfallshaftungsklausel unrechtmäßig – Andere Energiedienstleister mit ähnlichen, gleichen Klauseln sollen Verträge bereinigen und zu viel verrechnetes Geld zurückgeben

Utl.: Ausfallshaftungsklausel unrechtmäßig – Andere
Energiedienstleister mit ähnlichen, gleichen Klauseln sollen
Verträge bereinigen und zu viel verrechnetes Geld zurückgeben =

Wien (OTS) - Die Bundesarbeitskammer (BAK) klagte die ista Österreich
GmbH wegen einer unrechtmäßigen Ausfallshaftungsklausel im
Wärmeliefervertrag. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab nun der BAK
Recht: MieterInnen und WohnungseigentümerInnen bekommen insgesamt
mehr als zwei Millionen Euro zurück, im Schnitt 43 Euro – ohne selbst
klagen zu müssen.

Ein hartnäckiger Konsument aus dem Salzkammergut brachte eine
Geschichte ins Rollen, die nun vom OGH entschieden wurde. Ende 2018
wandte sich Herr T. an die KonsumentInnenschützer der AK
Oberösterreich. Es ging um eine Klausel über die Verrechnung eines
Zuschlags für Ausfallshaftung im Beiblatt zu seinem
Einzelwärmelieferungsvertrag mit der ista Österreich GmbH. Die
ExpertInnen der AK Oberösterreich prüften die Klausel und befanden
sie für rechtswidrig. Die BAK brachte eine Klage gegen ista wegen der
unrechtmäßigen Klausel ein.

Der OGH bestätigte nun: ista Österreich darf Kosten bzw. eine
Gebühr für Ausfallshaftung nicht verrechnen. Die in vielen Verträgen
enthaltene Klausel ist unzulässig. Betroffen sind rund 60.000
MieterInnen und WohnungseigentümerInnen, wenn sie ihre Heizkosten
direkt mit ista abrechnen und wenn die für unzulässig erklärte
Klausel im Beiblatt zum Vertrag steht. Die AK hat mit ista
vereinbart: KundInnen müssen nicht erst selbst klagen, um zu ihrem
Geld zu kommen. ista Österreich schreibt die in den vergangenen drei
Jahren aus dem Titel „Ausfallhaftungen“ verrechneten Beträge rasch
gut. Im Durchschnitt sind das 43 Euro pro Haushalt.

Was bedeutet die Ausfallshaftung? Sie diente als
Risikoversicherung, um Zahlungsausfälle von ista Österreich bei ihren
KundInnen abzudecken. ista hatte mit vielen KundInnen vereinbart, zum
vereinbarten Wärmepreis extra noch drei Prozent (manchmal nur zwei,
manchmal auch fünf Prozent) der abgerechneten Wärmekosten für Heizung
und Warmwasser für Ausfallshaftung zu verrechnen.

Im Detail entschied der OGH: Die Klausel „Aufschlag bzw. Zuschlag
für Ausfallshaftung“ ist rechtswidrig, weil der Zuschlag pauschal
verrechnet wird und Ista auch dann profitiert, wenn es keinen
Zahlungsausfall gibt.

Nach dem Urteil reagiert ista Österreich jetzt schnell und
unbürokratisch und zahlt insgesamt mehr als rund zwei Millionen Euro
an die MieterInnen und WohnungseigentümerInnen zurück.

Wie kommen MieterInnen und WohnungseigentümerInnen zu ihrem Geld?
Sie müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um ihr zu viel bezahltes
Geld zurück zu bekommen. ista Österreich wird die Betroffenen in den
nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Gutschrift
informieren. Die Beträge werden bei der nächsten Vorschreibung
abgezogen oder – auf Wunsch der KundInnen – ausbezahlt. Die Höhe der
Gutschrift ist abhängig von der Wohnungsgröße und der Höhe der im
Wohnhaus abgerechneten Wärme- bzw. Wasserkosten.

Andere Energiedienstleister und Wärmeanbieter verwenden ähnliche
und gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Die AK fordert sie auf,
ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der
rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre KundInnen
zurückzuzahlen. Die AK wird am Ball bleiben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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