- 08.04.2021, 10:19:46
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AK Anderl / ÖGB Katzian: „Mit Insolvenzreform Arbeitsplätze sichern“
Staat soll sich als stiller Gesellschafter an Unternehmen beteiligen
Utl.: Staat soll sich als stiller Gesellschafter an Unternehmen
beteiligen =
Wien (OTS) - „Das Restrukturierungs- und Insolvenzreformpaket, für
das die gesetzliche Begutachtungsfrist soeben geendet hat, muss
Restrukturierungen erleichtern, Arbeitsplätze sichern und einen Weg
aus der Covid-19-Krise weisen“, sagen AK Präsidentin Renate Anderl
und ÖGB Chef Wolfgang Katzian.
Rund 15.000 Betriebe könnten in den kommenden Jahren in Insolvenz
schlittern – das hätte nicht nur Folgen für die rund 60.000 direkt
betroffenen ArbeitnehmerInnen, sondern auch für sehr viele mittelbar
Betroffene entlang der Lieferkette. Für AK und ÖGB soll die neue
Richtlinie eine zusätzliche Chance für viele Unternehmen bieten,
einen Weg aus der Krise zu finden, sodass auch der befürchtete
Anstieg der Unternehmenspleiten abgeschwächt werden könnte.
„Jetzt geht es darum, Arbeitsplätze zu sichern“, sagt AK Präsidentin
Renate Anderl. Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden stellen
etwa die Hälfte der Insolvenzanträge. Daher sollte angedacht werden,
im Rahmen der Covid-19-Staatshilfen (Unternehmenshilfen) einen Fonds
einzurichten, der bei Unternehmen mit positiver Fortbestandsprognose
offene Sozialversicherungs-Beiträge übernimmt.
Comeback-Beteiligungsfonds soll Unternehmen mehr Zeit geben
„Zusätzlich soll es möglich sein, dass der Staat sich als stiller
Gesellschafter an Unternehmen beteiligt“, erinnert Katzian an die
ÖGB-Forderung eines Comeback-Beteiligungsfonds. Dieses Instrument
soll verhindern, dass Unternehmen verschwinden, die einfach nur etwas
mehr Zeit gebraucht hätten, um sich von den Folgen der Pandemie zu
erholen. Der Staat soll als stiller Gesellschafter einspringen und
die Unternehmensleitung hätte Zeit, das zur Verfügung gestellte
Kapital verzinst wieder zurückzuzahlen. „Unternehmen hätten also eine
bessere Chance, wieder durchstarten zu können, ohne dass Forderungen
von Gläubigern gekürzt werden müssen“, sagt der ÖGB-Präsident: „Das
könnte viele Arbeitsplätze retten.“
Eine weitere Forderung von AK und ÖGB: Um den Anreiz zu erhöhen,
rechtzeitig ein Restrukturierungsverfahren einzuleiten und unter
Umständen unzureichende Sanierungserfahrung mittels eines externen
Restrukturierungsexperten auszugleichen, sollten die Kosten dieses
Restrukturierungsbeauftragten befristet für die nächsten zwei Jahre
von der öffentlichen Hand finanziert werden. In diesem Zeitraum ist
zu vermuten, dass viele Unternehmen in Zusammenhang mit der
Coronakrise in Schwierigkeiten geraten könnten. Die Beiziehung eines
Experten könnte einen besonders wertvollen Beitrag zur Rettung dieser
Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze darstellen.
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