- 08.04.2021, 08:42:46
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ÖAMTC: Mit dem Rad am Heck in den Urlaub – Erleichterungen für Nutzung roter Kennzeichentafel im Ausland
Ab 12. April 2021 neue, rote Tafel mit Länderkennzeichen
Utl.: Ab 12. April 2021 neue, rote Tafel mit Länderkennzeichen =
Wien (OTS) - Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert sie am
 einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere
 Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulande entweder das
 "normale weiße Kennzeichen" umgesteckt und am Fahrradträger
 angebracht werden oder es kann eine rote Kennzeichentafel beantragt
 werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins
 Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. "Die roten Kennzeichen
 waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn
 zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das
 'A-Pickerl', darauf war", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Mit 12. April 2021 tritt jedoch nun eine Erleichterung in Kraft: Ab
 dann ist es leichter möglich, die roten Kennzeichentafeln jenseits
 der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das
 internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen
 Tafeln. "Wichtig dabei zu wissen: Es besteht keine Umtauschpflicht.
 Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue
 bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukalkulieren sind dabei ein
 paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden
 müssen", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs.
Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne
 internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich
 das "A-Pickerl" angebracht werden.
Länderspezifische Regeln für Radtransport kennen, auf
 Beleuchtung achten
Notwendig bleibt es weiterhin, die länderspezifischen Regeln zur
 Befestigung des Rades zu kennen. So darf beispielsweise der
 Fahrradträger auf italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der
 Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhängende Ladung durch
 eine rote Tafel (50x50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen
 Streifen gekennzeichnet sein. In Ungarn wiederum muss überstehende
 Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel
 von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden. Außerdem darf das
 Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.
Ob im In- oder Ausland unterwegs, die Kennzeichentafel muss stets so
 angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar ist und nicht
 beschädigt werden kann. "Wichtig bei der Verwendung von
 Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges
 nicht verdeckt wird. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über
 'eigene' entsprechende Beleuchtungseinrichtungen", weiß Juristin
 Pronebner.
"Alternativ kann man natürlich Heckträger verwenden, die das
 Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das 'normale' hintere
 Kennzeichen um", sagt die ÖAMTC-Juristin abschließend.
Bei Problemen steht die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs zur
 Verfügung – für Mitglieder kostenlos – Kontakt unter
 www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Ersatzseilzüge, Flickzeug, Zweitakku fürs E-Bike – gut vorbereitet
 und vor allem richtig ausgestattet für einen Radurlaub ist man mit
 der Checkliste für Radreisen – nähere Infos unter
 www.oeamtc.at/reisecheckliste.
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