• 08.04.2021, 08:42:46
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ÖAMTC: Mit dem Rad am Heck in den Urlaub – Erleichterungen für Nutzung roter Kennzeichentafel im Ausland

Ab 12. April 2021 neue, rote Tafel mit Länderkennzeichen

Utl.: Ab 12. April 2021 neue, rote Tafel mit Länderkennzeichen =

Wien (OTS) - Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert sie am
einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere
Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulande entweder das
"normale weiße Kennzeichen" umgesteckt und am Fahrradträger
angebracht werden oder es kann eine rote Kennzeichentafel beantragt
werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins
Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. "Die roten Kennzeichen
waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn
zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das
'A-Pickerl', darauf war", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Mit 12. April 2021 tritt jedoch nun eine Erleichterung in Kraft: Ab
dann ist es leichter möglich, die roten Kennzeichentafeln jenseits
der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das
internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen
Tafeln. "Wichtig dabei zu wissen: Es besteht keine Umtauschpflicht.
Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue
bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukalkulieren sind dabei ein
paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden
müssen", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs.

Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne
internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich
das "A-Pickerl" angebracht werden.

Länderspezifische Regeln für Radtransport kennen, auf
Beleuchtung achten

Notwendig bleibt es weiterhin, die länderspezifischen Regeln zur
Befestigung des Rades zu kennen. So darf beispielsweise der
Fahrradträger auf italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der
Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhängende Ladung durch
eine rote Tafel (50x50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen
Streifen gekennzeichnet sein. In Ungarn wiederum muss überstehende
Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel
von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden. Außerdem darf das
Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.

Ob im In- oder Ausland unterwegs, die Kennzeichentafel muss stets so
angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar ist und nicht
beschädigt werden kann. "Wichtig bei der Verwendung von
Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges
nicht verdeckt wird. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über
'eigene' entsprechende Beleuchtungseinrichtungen", weiß Juristin
Pronebner.

"Alternativ kann man natürlich Heckträger verwenden, die das
Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das 'normale' hintere
Kennzeichen um", sagt die ÖAMTC-Juristin abschließend.

Bei Problemen steht die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs zur
Verfügung – für Mitglieder kostenlos – Kontakt unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Ersatzseilzüge, Flickzeug, Zweitakku fürs E-Bike – gut vorbereitet
und vor allem richtig ausgestattet für einen Radurlaub ist man mit
der Checkliste für Radreisen – nähere Infos unter
www.oeamtc.at/reisecheckliste.

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