Veraltungsgerichts-Erkenntnis gegen Versammlungsverbot nachzulesen unter https://www.fpoe.at/urteil
„Es überrascht leider wenig, dass ein ÖVP-geführtes Ressort eine glasklare Justiz-Entscheidung nicht akzeptieren will“, kommentierte der freiheitliche Klubobmann und Bundesparteiobmann-Stellvertreter NAbg. Herbert Kickl die Ankündigung der Wiener Polizei, gegen das Verwaltungsgerichts-Erkenntnis, welches die Untersagung einer FPÖ-Versammlung am 31. Jänner für rechtswidrig erklärt hat, außerordentliche Revision einlegen zu wollen.
„Jeder, der weiß, mit welcher Energie der schwarze Innenminister Nehammer und sein Umfeld – gegen den Willen und die langjährige Praxis der Landespolizeidirektion Wien – die Untersagung von regierungskritischen Versammlungen betrieben haben, der weiß jetzt auch, dass die LPD natürlich auf Geheiß aus Nehammers Büro gegen dieses Urteil vorgehen muss“, sagte Kickl. In seiner blindwütigen Unterdrückung der Grund- und Freiheitsrechte lasse sich Nehammer von „juristischen Spitzfindigkeiten“ wie einem geradezu vernichtenden Erkenntnis natürlich nicht beirren, „so ist die ÖVP eben“.
Es werde allerdings schwierig, das Verfahren überhaupt wieder aufzunehmen, denn das Gericht habe eine ordentliche Revision ausgeschlossen. „Für eine außerdordentliche Revision muss die Landespolizeidirektion nun Gründe für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vorlegen“, sagte Kickl. Das Gericht sehe diese jedoch selbst nicht und betone vielmehr, dass sein Erkenntnis nicht von der bisherigen, durchaus einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweiche. „Aber ich zweifle nicht daran, dass sich der gesamte juristische Apparat des BMI vom zuständigen Sektionschef abwärts ab sofort damit beschäftigen wird, einen Hebel zu finden“, so Kickl.
Tatsächlich folge aus dem Erkenntnis, dass die Untersagung regierungskritischer Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen nicht mehr möglich ist, weil die zugrundegelegten Zahlen der Gesundheitsbehörden per se fehlerhaft seien. „Das hat das Verwaltungsgericht detailliert ausgeführt. Eine kritikfähige Regierung müsste als Reaktion endlich die völlig willkürliche und nicht einmal ansatzweise mit den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation übereinstimmende Definition von Corona-Infizierten bzw. -Erkrankten reparieren. Im schwarz-grünen Österreich hingegen wird für die schlechte Nachricht der Bote verantwortlich gemacht und das Gerichtserkenntnis bekämpft, obwohl sich dafür nicht einmal der kleinste Ansatzpunkt finden lässt“, so der FPÖ-Klubobmann.
Das Wiener Veraltungsgericht bezeichnete in seiner Entscheidung nicht nur sämtliche von der FPÖ erhobene Beschwerdepunkte als gerechtfertigt, sondern lieferte zusätzliche Argumente für die klare Rechtswidrigkeit des ausgesprochenen Versammlungsverbots. Das Erkenntnis kann unter https://www.fpoe.at/urteil zur Gänze gelesen werden.
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