• 31.03.2021, 11:16:38
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  • OTS0094

Korrigierte Neufassung der OTS0023 von heute: Neue Kettenvertragsregeln an Universitäten NICHT im Sinn der Gewerkschaft

KORREKTUR ZU OTS_20210331_OTS0023

KORREKTUR-HINWEIS
Diese Meldung ist eine Korrektur

Wien/Graz/Innsbruck (OTS) - 

Die nun beschlossene Neuregelung des § 109 wird wegen weiterer massiver Verschlechterungen für Teile des allgemeinen und die Gesamtheit des wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personals abgelehnt.

Der § 109 erlaubt für Universitäten - im Widerspruch zum allgemeinen österreichischen Arbeitsrecht - die Aneinanderreihung zweier oder mehrerer befristeter Verträge ohne sachliche Zwänge. Die beschlossene Neufassung enthält nicht nur abstrakte und undifferenziert festgelegte Anwendungsbereiche, sondern verschiebt die Zusammenrechnung der Arbeitsverhältnisse um mindestens weitere acht Jahre nach hinten. Damit wird das Unvermögen der Rektorate, eine nachhaltige Personalpolitik zu entwickeln, weiterhin toleriert: Die Möglichkeiten für die mehrfache Aneinanderreihung von Befristungen werden von studentischen Mitarbeiter*innen über Lektor*innen, Doktoratsstudierende, Drittmittel- und Forschungsbeschäftigte, bis über die Grenze des Erreichens einer Professur erweitert. Der Verbleib in befristeten Dienstverhältnissen umspannt so gut wie alle möglichen Karrierestufen einer Erwerbstätigkeit als Wissenschaftler*in bzw. Künstler*in. Ebenso problematisch ist, dass selbst der Versuch misslingt, dem Spruch des anlassgebenden EuGH-Urteils gerecht zu werden. Im Gegenteil: Die Nachteile der Teilzeitbeschäftigungen werden sogar auf das gesamte Personal ausgeweitet.

Das Universitätsgesetz muss verpflichtende Regelungen für verbindliche Personalstrukturpläne an den Universitäten schaffen, das Bekenntnis für unbefristete Arbeitsverträge normieren und sich auf konkret nachvollziehbar begründete Ausnahmefälle für Befristungen beschränken. Keinesfalls dürfen Ausnahmeregelungen zur Norm erhoben werden. Die Universitätengewerkschaft lehnt diese Neufassung entschieden ab und fordert eine Regelung,

  •  die Rücksicht auf die Interessenslage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nimmt;
  • die einen verbindlichen Rahmen für dringend erforderliche Personalstrukturplanungen schafft;
  • die den Kolleg*innen eine Perspektive bietet: Es sind vertraglich klare Optionen zur Entfristung von Verträgen bzw. grundsätzlich unbefristete Verträge zu schaffen.
  • die den Wildwuchs von nicht klar abgrenzbaren Einzeltatbeständen im Gesetz beseitigt.

Im Bereich des Arbeitsrechts setzt die Novelle ein Flickwerk von Unklarheiten fort, anstatt für Rechtssicherheit zu sorgen. Somit wurde wieder eine Chance vergeben, den Wissenschaftsstandort Österreich als attraktiven, zukunftsorientierten, sozial verträglichen und familienfreundlichen Arbeitsplatz zu stärken. Die Universitätengewerkschaft wird dieses Ziel jedenfalls weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.

Rückfragen & Kontakt

Martin Tiefenthaler, Vorsitzender, Med Uni Innsbruck, 0699 12369897
Stefan Schön, Stv. Vorsitzender, MDW, 0699 11230984
Karl Reiter, Stv. Vorsitzender, Uni Wien, 0664 6027754373
Evelyn Krall, Stv. Vorsitzende, TU Graz, 0664 608737102

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