• 31.03.2021, 08:22:31
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ÖAMTC: Wieder vermehrt Zahlungsaufforderungen wegen falsch ausgestellter ungarischer Vignetten

Augen auf beim Kauf – Fehler bei Dateneingabe am häufigsten

Utl.: Augen auf beim Kauf – Fehler bei Dateneingabe am häufigsten =

Wien (OTS) - Nach Beobachtungen der Juristen des Mobilitätsclubs
häufen sich aktuell wieder die Probleme mit der ungarischen Vignette.
"Beim Kauf der E-Vignette für Ungarn treten immer wieder Fehler auf –
mit dem Resultat teils hoher Mautnachforderungen", warnt
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Für Pkw bis 3,5 Tonnen werden im
Zuge einer Nachforderung 14.875 Forint fällig (rund 46 Euro), bei
verspäteter Zahlung oder "unbemerkter" mehrmaliger Nutzung der
Autobahn mit ungültiger Vignette steigt der Betrag um ein Vielfaches.
"Am häufigsten wird das Kennzeichen oder das Länderkürzel beim Kauf
falsch eingegeben", weiß die Expertin. Sie rät: "Der Käufer der
E-Vignette ist für die richtige Eintragung des Kennzeichens
verantwortlich und sollte die Schreibweise vor dem Bezahlen daher –
am besten zweimal – kontrollieren." Für eine Korrektur der Daten nach
Kaufabschluss wird eine Gebühr von fünf Euro erhoben.

Auch bei der Auswahl der jeweiligen Fahrzeugkategorie schleichen sich
ab und zu Fehler ein. Kategorie D1 gilt für Motorräder sowie Pkw mit
maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und zugelassen für bis zu
7 Personen inklusive deren Anhänger. "Vor Auswahl der richtigen
Vignettenkategorie schadet es nicht, einen Blick in den Typenschein
zu werfen", sagt Pronebner. Außerdem sollte der Kaufbeleg zwei Jahre
lang lichtgeschützt aufbewahrt werden, falls Berichtigungen oder
Beweise innerhalb der Verjährungsfrist nötig werden. "Noch besser ist
es, ihn abzufotografieren, denn der Beleg bleicht schnell aus und ist
nach wenigen Monaten kaum oder gar nicht mehr lesbar", rät
ÖAMTC-Expertin Pronebner.

Direkt nach der österreichischen Grenze sind alle ungarischen
Autobahnabschnitte mautpflichtig. Das wird auch elektronisch
kontrolliert. Die E-Vignette kann auch bereits in Österreich besorgt
werden, z. B. an der ÖAMTC-Grenzstation Nickelsdorf. Fährt man
irrtümlich ohne E-Vignette auf eine gebührenpflichtige Straße, hat
man 60 Minuten Zeit, die Straßengebühr an einer der ungarischen
Verkaufsstellen bzw. Tankstellen oder online unter
ematrica.nemzetiutdij.hu nachzuzahlen.

ÖAMTC-Mitglieder, die nach ihrer Rückkehr ungerechtfertigte
Zahlungsaufforderungen aus Ungarn erhalten, können sich kostenlos an
die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden. Kontakt unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Einreise nach Ungarn aufgrund (zahn-)ärztlicher Behandlungen
im 30 km-Radius aktuell möglich

Bis voraussichtlich 7. April 2021 darf man nur in begründeten
Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen und unter Einhaltung der
Quarantäne-/Testpflichten nach Ungarn einreisen. Touristische Reisen
sind nicht erlaubt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind
österreichische Staatsbürger – sie dürfen für die Dauer von max. 24
Stunden nach Ungarn in eine 30 km von der Staatsgrenze entfernte Zone
einreisen, egal zu welchem Zweck. Beim Grenzübertritt ist jedenfalls
ein Nachweis der Staatsbürgerschaft (z. B. Reisepass) vorzuweisen.
Bei einem Arztbesuch außerhalb des 30 km-Radius ist zusätzlich eine
Terminbestätigung des Arztes und eine Sondergenehmigung der
ungarischen Polizei erforderlich.

Die Wiedereinreise nach Österreich nach Inanspruchnahme unbedingt
notwendiger medizinischer Leistungen, wie beispielsweise eine
unaufschiebbare (zahn-)ärztliche Behandlung, ist ohne Test- und
Quarantänepflicht, jedoch mit Registrierung und dem ausgefüllten
Formular "Anlage G bzw. H" möglich. Für eine mögliche Begleitperson
ist noch zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Bei der
medizinischen Leistung im Ausland muss es sich aber um eine
Notwendigkeit handeln, d. h. es muss ein dringender und
unaufschiebbarer Grund vorliegen. Eine Mundhygiene fällt
beispielsweise nicht darunter.

Stets aktuelle Infos zu den Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu
weiteren Corona-Maßnahmen in Österreich und Europa oder benötigten
Dokumenten stehen im Urlaubsservice des Mobilitätsclubs unter
www.oeamtc.at/urlaubsservice zur Verfügung.

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