In mehreren Medien wurde über die Entstehung der ÖBAG sowie die Vorstandsbestellung von MMag. Thomas Schmid berichtet. Quelle für diese Berichte sind in großen Zügen Chatnachrichten, die im Amtsvermerk 17 St 5/19d der WKStA vom 18.3.2021 dargestellt sind. Dazu ist festzuhalten:
Die ÖBAG ist nicht Partei oder Beschuldigte des laufenden Ermittlungsverfahrens. Aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand der ÖBAG als Beschuldigter geführt wird, evaluiert der Aufsichtsrat der ÖBAG laufend den Fortgang der Ermittlungen unter Einbindung externer Rechtsanwälte. Es gibt keine neuen strafrechtlichen Verdachtsmomente und Ermittlungen gegen Thomas Schmid. Die WKStA gesteht in diesem Amtsvermerk zu, dass es keine Verquickung zwischen der Bestellung von Thomas Schmid in der ÖBAG und Bestellungen in der CASAG gibt. Daher ist aktuell auch kein wie immer gearteter Handlungsbedarf für den Aufsichtsrat der ÖBAG gegeben. Selbstverständlich wird der Fortgang der Ermittlungen aber weiterhin genau beobachtet und rechtlich gewürdigt.
Die Konstituierung des Aufsichtsrates der ÖBAG erfolgte am 15. Februar 2019. Der Vorstand MMag. Thomas Schmid trat seinen Dienst am 29. März 2019 an, nachdem er aus einer internationalen und sehr kompetitiven Stellenausschreibung als erfolgreicher Bewerber hervorgegangen ist. Seit Beginn der ÖBAG vor zwei Jahren konnte die ÖBAG das von ihr verwaltete Vermögen aller Österreicherinnen und Österreicher um mehr als € 5 Mrd. auf über € 26,6 Mrd. vermehren. Dies ist das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen, des Managements der Beteiligungsunternehmen und nicht zuletzt auch des aktiven Beteiligungsmanagements der ÖBAG durch Thomas Schmid und sein Team. Die ÖBAG wird in internationalen Fachkreisen als professionelle Eigentümerin wahrgenommen. Dass es in der politischen Auseinandersetzung kaum inhaltliche Kritik an der ÖBAG und ihrem Management gibt, zeigt uns, dass die ÖBAG auf dem richtigen Weg ist.
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