• 25.03.2021, 11:43:10
  • /
  • OTS0132

PRO-GE-Frauen fordern Freistellungsanspruch für alle Schwangeren

Frieben: Regierung muss endlich alle Frauen und ihre ungeborenen Kinder bestmöglich schützen

Wien (OTS) - 

Der aufgrund der Corona Pandemie beschlossene Freistellungsanspruch von schwangeren Arbeitnehmerinnen greift zu kurz. Denn er gilt nur, wenn ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist bzw. durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder Homeoffice/Telearbeit eine Gefährdung nicht vermieden werden kann. Jetzt kommt hinzu, dass Schwangere von einer FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind, da sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen dürfen.

„Wir fordern, dass die Bundesregierung nun endlich die derzeitige lückenhafte Regelung repariert und alle Frauen und ihre ungeborenen Kinder bestmöglich schützt. Der Anspruch auf vorzeitige Freistellung muss für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen gelten. Alles andere wäre verantwortungslos“, sagt Klaudia Frieben, Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft PRO-GE und verweist auch auf die Ausbreitung der deutlich ansteckenderen Virusmutationen. Denn das Risiko einer Corona-Virus-Infektion für Schwangere ist in vielen Bereichen gegeben, auch wenn in der direkten Berufsausübung kein physischer Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist – sei es während der Berufsausübung selbst oder auch auf dem Arbeitsweg in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Branchen wie beispielsweise dem Handel, in dem sehr viele Frauen beschäftigt sind, ist ein häufiger Kundenkontakt unumgänglich. In großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Werkshalle arbeiten, ist es oft sehr schwierig oder gar nicht möglich, den Abstand zu KollegInnen einzuhalten.

Seit Beginn der Covid-19 Pandemie ist die Frage der vorzeitigen Freistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen daher eine zentrale Forderung der Gewerkschaften. Die Regierung hat im November 2020 eine Verordnung auf den Weg gebracht, wonach ausschließlich Arbeitnehmerinnen in körpernahen Dienstleistungen einen Anspruch auf vorzeitige Freistellung haben, wenn es keine andere Möglichkeit der Beschäftigung, zum Beispiel Homeoffice, für sie gibt. „Diese Möglichkeit muss nun ausgeweitet werden auf alle schwangeren Arbeitnehmerinnen. Wir fordern die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz unter Wahrung aller finanziellen Ansprüche während der Corona Pandemie“, sagt Frieben abschließend. 

Rückfragen & Kontakt

Mathias Beer
Tel.: 01 53 444 69035
Mobil: 0664 6145 920
E-Mail: mathias.beer@proge.at
Web: www.proge.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel