- 24.03.2021, 20:22:19
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Ostern in Ostösterreich: Öffentliche Gottesdienste bleiben möglich
Bischöfe Schönborn, Schwarz und Zsifkovics mahnen aber angesichts der gestiegenen Infektionszahlen eindringlich penible Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ein
Utl.: Bischöfe Schönborn, Schwarz und Zsifkovics mahnen aber
angesichts der gestiegenen Infektionszahlen eindringlich
penible Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ein =
Wien/Eisenstadt/St. Pölten (KAP) - Aufgrund der stark gestiegenen
Infektionszahlen in den drei östlichen Bundesländern hat die
Regierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten für die Kar- und
Ostertage Verschärfungen der Corona-Präventionsmaßnahmen für Wien,
Niederösterreich und das Burgenland vereinbart. Die Bischöfe der
Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien haben daraufhin am Mittwoch
im Blick auf die Karwoche und die beginnende Osterzeit verfügt, dass
die öffentlichen Gottesdienste nur unter strengsten und mit größter
Sorgfalt wahrgenommenen Präventionsmaßnahmen gefeiert werden dürfen.
Dem vorausgegangen waren Konsultationen mit den politisch
Verantwortlichen im Verlauf des Mittwochs.
Eindringlich werden die Pfarrverantwortlichen darauf hingewiesen,
dass die Liturgien so kurz wie möglich zu halten sind. Wo möglich und
sinnvoll sollen Gottesdienste auch im Freien gefeiert werden.
Besonders wichtig ist, dass die Gläubigen am Ende jedes
Gottesdienstes aufgefordert werden, nicht vor der Kirche noch
beieinanderzustehen.
Während des gesamten Gottesdienstes gilt die Einhaltung des
Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt
leben. Weiters muss stets verpflichtend eine FFP2-Maske getragen
werden. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen
wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten
Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum
6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch
weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ein Willkommensdienst hat in den Kirchen auf die Einhaltung des
Mindestabstandes zu achten. Gemeinde- und Chorgesang ist nicht
möglich, erlaubt bleibt der Gesang von maximal vier Solisten.
Personen mit Symptomen dürfen die Gottesdienste nicht in den Kirchen
mitfeiern. Auf Riten mit erhöhtem Übertragungsrisiko wie die
Fußwaschung am Gründonnerstag muss verzichtet werden. Wer sich seines
Gesundheitszustandes nicht sicher ist, soll auf einen Kirchenbesuch
verzichten und die vielen Gottesdienstübertragungen in Fernsehen,
Radio oder per Livestream nützen, um auf virtuelle Weise mitzufeiern.
So bieten etwa der ORF oder auch Radio klassik Stephansdom
Übertragungen der Gottesdienste am Gründonnerstag, Karfreitag,
Karsamstag und Ostersonntag an.
Michael Prüller, Pressesprecher der Erzdiözese Wien: "Unter diesen
Voraussetzungen, so haben unsere Konsultationen ergeben, ist das
Übertragungsrisiko beherrschbar und das gemeinsame Feiern in der
Kirche vertretbar. Darüber sind wir sehr froh. Entsprechend groß muss
unser Verantwortungsbewusstsein in der Umsetzung der Maßnahmen sein.
Alle müssen mitdenken und mitmachen; etwa auch, indem man angesichts
stark besuchter Gottesdienste kleinere Liturgien wie Ölberg- oder
Kreuzwegandachten mitfeiert."
((ende)) GPU
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