- 24.03.2021, 09:57:06
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Zadić: „Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten zentrale Justiz-Servicecenter “
Ministerrat beschließt neues Gerichtsorganisationsgesetz inklusive zentraler Justiz-Servicecenter. Bereits bestehende Justiz-Servicecenter bleiben erhalten.
Utl.: Ministerrat beschließt neues Gerichtsorganisationsgesetz
inklusive zentraler Justiz-Servicecenter. Bereits bestehende
Justiz-Servicecenter bleiben erhalten. =
Wien (OTS) - „Die zentralen Justiz-Servicecenter sind ein wichtiger
Schritt auf dem Weg, die Justiz künftig noch bürgerfreundlicher zu
machen“, so Justizministerin Alma Zadić anlässlich des heutigen
Ministerrats, bei dem die Regierungsvorlage für die Novelle des
Gerichtsorganisationsgesetzes - kurz GOG - beschlossen wurde. Die
Änderungen ermöglichen, dass künftig zentrale Justiz-Servicecenter an
Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichtet werden können.
„Unabhängig vom Standort werden die zentralen Justiz-Servicestellen
künftig alle Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuen können. Die
bereits seit einigen Jahren für einen bestimmten Standort
eingerichteten einfachen Justiz-Servicecenter bleiben als ein
bewährtes Instrument eines zeitgemäßen und effektiven Bürgerservice
unverändert bestehen. Das Bürgerservice der Justiz wird damit künftig
noch besser werden,“ so Justizministerin Alma Zadić.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle des
Gerichtsorganisationsgesetzes sind neue Vorgaben bei Verfahren wegen
strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und
Selbstbestimmung. Mit diesen Verfahren sollen künftig speziell
geschulte Richterinnen und Richter befasst werden. Diese verfügen
über besondere Kenntnisse und ausreichende Erfahrung im Umgang mit
den Opfern solcher Straftaten. „Beim Umgang mit Opfern von strafbaren
Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung braucht
es besondere Sensibilität. Es ist gut, dass diese Fälle künftig bei
speziell ausgebildeten Richterinnen und Richter gebündelt werden, “
so Zadić.
Nach dem Ministerrat wird das Gerichtsorganisationsgesetz im
Parlament behandelt werden. Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr
zur Abstimmung gelangen. „Wir bringen hier nachhaltige Verbesserungen
für das österreichische Justizsystem auf den Weg“, so
Justizministerin Alma Zadić abschließend.
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