- 24.03.2021, 08:30:01
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- OTS0023
Schramböck/Brunner: „Volles Potential der Photovoltaik-Anlagen ausschöpfen“
Erlass regelt grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von PV-Anlagen - Photovoltaik-Anlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen

Utl.: Erlass regelt grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von
PV-Anlagen - Photovoltaik-Anlagen als Bestandteil gewerblicher
Betriebsanlagen =
Wien (OTS/BMDW) - Die österreichische Bundesregierung hat sich zum
Ziel gesetzt bis zum Jahr 2030 100 Prozent Strom aus erneuerbaren
Energiequellen zu erzeugen, mit dem Erneuerbaren Ausbau-Gesetz wurde
der Grundstein gelegt. Die Umstellung auf erneuerbare Energie bietet
großes Potenzial für die heimischen Betriebe, insbesondere
Investitionen in Photovoltaik sind ein Erfolgsfaktor. Damit sie
dieses Potenzial ausschöpfen können, müssen die entsprechenden
Rahmenbedingungen geschaffen und bürokratische Hürden beseitigt
werden. Im Anlagenrecht sind Unternehmerinnen und Unternehmer auf
eine erhebliche administrative Hürde gestoßen, die mit nun
erfolgreich beseitigt wird. Mit dem heute veröffentlichen Erlass wird
klargestellt, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich
genehmigungsfrei sind. Das spart Kosten und Zeit. Nun können Betriebe
einfach und unbürokratisch einen erheblichen Teil zur Energiewende
beitragen und auch selbst davon profitieren.
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck streicht die Notwendigkeit
einer Erweiterung für unternehmerische Freiräume heraus: „Österreich
hat ein Problem mit Überregulierung und überbordender Bürokratie.
Investitionen in Erneuerbare Energien haben neben klimarelevanten
Meilensteinen auch positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum,
die Beschäftigung und Innovationskraft der österreichischen
Unternehmen. In diesem Sinne wird auch die gewerbliche Wirtschaft
besonders gefragt sein, diese Chancen wahrzunehmen. Sie soll durch
die möglichst weitgehende Umstellung auf Erneuerbare Energien einen
Beitrag zur positiven Klimaentwicklung leisten und sich gleichzeitig
mit modernen erneuerbaren Selbstversorgungsmodellen, wie insbesondere
Photovoltaik, zukunftssicher aufstellen. Mit unserem Erlass stellen
wir sicher, dass Unternehmen nicht durch bürokratische Hürden vom
Wirtschaften abgehalten werden. Wirtschaftspolitik muss durch
geeignete Maßnahmen verlässliche Rahmenbedingungen für die
Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich schaffen. Das ist
gerade in herausfordernden Zeiten wie jetzt von noch größerer
Bedeutung.“
Staatssekretär Magnus Brunner: „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien
ist ein Investitionsprogramm für die heimische Wirtschaft und die
Regionen. Betriebe haben gerade bei Photovoltaik-Anlagen ein großes
Potenzial. Durch hauseigene PV-Anlagen auf betrieblichen Flächen
sparen Unternehmerinnen und Unternehmer Stromkosten und können sich
aktiv am Kampf gegen den Klimawandel beteiligen. Um das volle
Potential in diesem Bereich auszuschöpfen, ist es unsere Aufgabe den
Zugang zur Photovoltaik-Anlage so unbürokratisch wie möglich zu
gestalten. Mit dem heutigen Erlass schaffen wir unnötige Barrieren
aus dem Weg und gehen nach dem Beschluss des EAGs einen weiteren
Schritt in Richtung 100 Prozent Ökostrom für Österreich.“
Im Erlass des BMDW wird ausdrücklich klargestellt, dass Ladestationen
für elektrische Kraftfahrzeuge und Photovoltaikanlagen als
Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich
genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen
genehmigt werden müssen. Im Regelfall kann die genehmigende Behörde
davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt
und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder
Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind. Durch den entsprechenden
Erlass werden bürokratische Hürden abgebaut und nicht erforderliche
Genehmigungsverfahren vermieden.
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