• 23.03.2021, 11:53:07
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  • OTS0124

NÖ Landesregierung beschließt zusätzliche Förderung für Ferienbetreuung im Sommer 2021

LR Teschl-Hofmeister: Möchten helfen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in diesen besonders herausfordernden Zeiten zu erleichtern

Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Möchten helfen, die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in diesen besonders herausfordernden Zeiten
zu erleichtern =

St. Pölten (OTS/NLK) - Die niederösterreichische Landesregierung hat
in ihrer heutigen Sitzung 1,2 Millionen Euro Förderung für die
Ferienbetreuung im Sommer 2021 beschlossen. Grund dafür sind die mit
der Coronapandemie einhergehenden Herausforderungen, die auch im
Sommer 2021 zu einem erhöhten Betreuungsbedarf führen werden. „Wie
auch schon im Vorjahr soll es daher für die Gemeinden und privaten
gemeinnützigen Organisationen wieder eine erhöhte Förderung geben. Um
unterstützend zur Seite zu stehen und um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in diesen besonders herausfordernden Zeiten zu
erleichtern, nimmt das Land Niederösterreich bis zu 1,2 Millionen
Euro in die Hand“, erklärt dazu Bildungs- und Familien-Landesrätin
Christiane Teschl-Hofmeister.

So soll es Ferienbetreuungsangebote in möglichst vielen Gemeinden
auch während der dreiwöchigen Sommerpause der Kindergärten geben. Die
Gemeinden und Vereine werden dabei, wie auch schon im Vorjahr, statt
der ursprünglichen Förderung von 250 Euro pro Gruppe und Woche, mit
500 Euro pro Gruppe und Woche seitens des Landes Niederösterreich
unterstützt. Für integrative Angebote wird es 650 Euro
Landesförderung geben. Gemeinden, die eine Ferienbetreuung an einem
ganztägigen Schulstandort organisieren, können sich – wie auch schon
im Vorjahr erstmals – eine Förderung nach dem
Bildungsinvestitionsgesetz abholen. „Wir hoffen, dass diese
Unterstützungsleistungen dazu beitragen, dass die
niederösterreichischen Gemeinden ein leistbares, flächendeckendes und
durchgängiges Angebot für jene Familien zur Verfügung stellen können,
die im Sommer 2021 auf eine außerfamiliäre Kinderbetreuung angewiesen
sind. Dort wo Bedarf besteht, soll ein entsprechendes Angebot
entstehen“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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