- 19.03.2021, 13:14:51
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- OTS0149
Bischofskonferenz veröffentlicht Detailregeln für Karwoche und Ostern
Gottesdienste in der Heiligen Woche prinzipiell unter derzeit geltenden Bestimmungen möglich - Prozessionen erlaubt unter Gewährleistung des Zwei-Meter-Abstandes und FFP2-Maskenpflicht - Keine Fußwaschung am Gründonnerstag - Große Fürbitte am Karfreitag zur Corona-Pandemie - Informationen zu Firmung und Erstkommunion folgen erst nach Ostern
Utl.: Gottesdienste in der Heiligen Woche prinzipiell unter derzeit
geltenden Bestimmungen möglich - Prozessionen erlaubt unter
Gewährleistung des Zwei-Meter-Abstandes und FFP2-Maskenpflicht
- Keine Fußwaschung am Gründonnerstag - Große Fürbitte am
Karfreitag zur Corona-Pandemie - Informationen zu Firmung und
Erstkommunion folgen erst nach Ostern =
Wien (KAP) - Wird es heuer möglich sein, die traditionellen
Gottesdienste der Karwoche als höchster Festwoche im Kirchenjahr zu
feiern? Auf diese Frage, die viele Gläubige nach dem Ausfall
öffentlicher Gottesdienste im vergangenen Jahr umtreibt, haben die
österreichischen Bischöfe nun eine klare und positive Antwort
gegeben: "Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den
Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen
Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe
der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich." (Im Wortlaut
abrufbar sind die Regelungen unter
www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)
Die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche
und zu Ostern setzen im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen
Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17.
Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung
der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von
zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich
sind.
Dies gelte auch für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern,
halten die Bischöfe fest: "Eine Prozession ist nur möglich, wenn
sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht
im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit
eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten
Gottesdienstes verpflichtend." Wenn keine Prozession möglich sein
sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im
Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich sei auch
eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien.
Entfallen muss corona-bedingt die Tradition der Fußwaschung am
Gründonnerstag, heißt es in dem Dokument weiter. Ebenso müsse am Ende
des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen
Prozession entfallen. "Möglich ist aber die Übertragung des
Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den
Ort der Aufbewahrung."
Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung müsse heuer beschränkt
werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge - eine Berührung des
Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen
die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche
Fürbitte zu halten. Diese war bereits im vergangenen Jahr
veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene
Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die
sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten
Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren.
(Fürbitte online:
https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karf
reitag_2021_Corona__pdf)
Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der
Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten-
sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission
eigens erarbeitet hat. Dieses ist unter
https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heili
gen-woche-musikalisch-gestalten abrufbar.
Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion
könnten "erst nach neuer Bewertung nach Ostern" erfolgen, wiesen die
Bischöfe abschließend hin.
((forts. mgl.)) HKL/PWU
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