• 17.03.2021, 11:45:03
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  • OTS0124

Regelungen zu Vorgehen in Hochinzidenzgebieten in Niederösterreich werden präzisiert

LH-Stellvertreter Pernkopf/LR Königsberger-Ludwig: Vorsicht und Weitblick bei Eindämmung der Pandemie

Utl.: LH-Stellvertreter Pernkopf/LR Königsberger-Ludwig: Vorsicht
und Weitblick bei Eindämmung der Pandemie =

St. Pölten (OTS/NLK) - „Niederösterreich setzt auf Vorsicht und
Weitblick bei der Eindämmung der Pandemie,“ so LH-Stellvertreter
Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig. Deswegen
werden nun bereits ab einem Inzidenzwert von 300 oder höher Maßnahmen
auf Gemeinde- und Bezirksebene gesetzt. Die Überschreitung dieser
Vorwarnstufe bedeutet fortan, dass die Gemeinden sofort durch die
Bezirksverwaltungsbehörden kontaktiert werden, um mögliche Ursachen
für das Ansteigen der Infektionszahlen und die möglichen Strategien
zur Eindämmung zu besprechen. „Jedenfalls sollen die
Testmöglichkeiten vor Ort intensiviert werden und vor Ort auch zur
Nutzung dieser Tests aufgerufen werden,“ so Pernkopf und
Königsberger-Ludwig.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Verwaltungsbezirk sieben Tage lang
durchgehend über 400 beträgt, dann wird das Land Niederösterreich
gemäß der Bundesvorgaben prüfen, auf welcher lokalen oder regionalen
Ebene Maßnahmen getroffen werden. Abhängig von der
Ausbreitungssituation und der lokalen Gegebenheiten können das
bezirksweite oder auch regionalisierte Maßnahmen sein.

Sanitätsdirektorin Irmgard Lechner: „Solange die 7-Tage-Inzidenz über
einem Wert von 400 liegt, sollen jedenfalls die Testungen in Schulen
intensiviert werden und die FFP2 Maskenpflicht für Betreuerinnen und
Betreuer in Kindergärten, für Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie
für Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 14 Jahren ausgeweitet
werden.“

Auf ein noch genaueres Procedere hat man sich zudem im Vorgehen gegen
die besonders gefährliche Südafrika-Mutation verständigt. Um eine
mögliche Verbreitung frühzeitig zu unterbinden, wird bei Vorliegen
einer nachgewiesenen Infektion die behördliche Quarantäne erst nach
negativer PCR-Testung aufgehoben. Diese Testung kann frühestens nach
14 Tagen durchgeführt werden und nur wenn die Person 48 Stunden
symptomfrei war. Auch bei Haushaltsangehörigen wird nach zwei Wochen
eine Testung durchgeführt. Zudem soll die Quellensuche im
Contact-Tracing bei Südafrika-Fällen weiter intensiviert werden.

Weitere Informationen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher
LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf, Telefon +43 2742/9005-12704,
Mobil: +43 676 812 15283, E-Mail: [email protected] bzw. Büro
LR Königsberger-Ludwig, Mag. Dr. Anton Heinzl, Telefon
02742/9005-12576, E-Mail [email protected].

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