- 17.03.2021, 09:37:26
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Zitieren aus Ermittlungsakten - Kommentar von Medienanwalt Dr. Peter Zöchbauer
Wie sinnvoll ist ein Verbot des Zitierens aus Ermittlungsakten?
Dr. Peter Zöchbauer, einer der renommiertesten Medienanwälte Österreichs, stellt in einem Kommentar in der aktuellen März-Ausgabe der Wirtschaftnachrichten klar, wie das Zitieren aus Ermittlungsakten medienrechtlich zu bewerten ist. Werden Verschlussakten an Medien "geleakt" und über deren Inhalt berichtet, befindet man sich im verminten Feld der "Verdachtsberichterstattung". Diese wird in Deutschland (anders als in Österreich) wissenschaftlich breit diskutiert. In Deutschland ist mittlerweile unstrittig, dass über einen Straftatverdacht aus der Perspektive des Zivilrechts nur berichtet werden darf, wenn er erstens tatsächlich und nachhaltig besteht, zweitens an der Information ein überwiegendes Interesse besteht und drittens der Betroffene gehört und seine allfällige Stellungnahme wiedergegeben wird. In Österreich ist eine Diskussion, ob die Persönlichkeitsrechte von Verdächtigen ausreichend geschützt sind, überfällig. Es kann nicht sein, dass aus laufenden Ermittlungsverfahren ständig Inhalte an Medien "geleakt" werden und eine öffentliche "Vorverurteilung" stattfindet, aber keine mediale Rehabilitation erfolgt, wenn Ermittlungsverfahren eingestellt oder Verdächtige freigesprochen werden.
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