• 16.03.2021, 10:00:02
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  • OTS0057

Gesundheitsberufe: Registrierung für freiberufliche Covid-19 Tests nötig

Berufsausweis für Gesundheitsberufe auch während der Pandemie sehr gefragt

Utl.: Berufsausweis für Gesundheitsberufe auch während der Pandemie
sehr gefragt =

Wien (OTS) - Die Bundesarbeitskammer führt seit Juli 2018 die
Registrierungen von Gesundheitsberufen der Pflege sowie bei den
gehobenen medizinisch-technischen Diensten durch. Die
Berufsberechtigung wird durch die Eintragung in das öffentliche
Register erteilt und kann durch den kostenlos ausgestellten
Berufsausweis belegt werden. Mit 31.12.2020 waren rund 194.000
Berufsberechtigte in diesem Register eingetragen.

Um dringend benötigte MitarbeiterInnen während der Pandemie schneller
einsetzen zu können, hat das Gesundheitsministerium die
verpflichtende Registrierung von März 2020 bis Ende 2021 ausgesetzt.
Im Vorjahr ließen sich aber trotzdem mehr als 10.000 Berufsangehörige
österreichweit eintragen: „Das zeigt, dass das Register sehr gut
angenommen wird“, erklärt Manuela Blum, die Behördenleiterin der
Bundesarbeitskammer, und weist darauf hin, dass „Arbeitgeber durch
Einsicht in den öffentlichen Teil des Registers feststellen können,
ob jemand im Gesundheitsberuferegister eingetragen ist. Auch mit dem
Berufsausweis kann man diesen Nachweis jederzeit erbringen“.

Begründung eines Berufssitzes nur mit Registrierung

Durch die COVID Gesetzgebung wurde es Beschäftigten der gehobenen
Dienste der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste ermöglicht, COVID-19 Testungen
freiberuflich durchzuführen und die entsprechenden Atteste dafür
auszustellen. Unklar bleibt dabei aber, ob dafür die
Registrierungspflicht trotzdem weiter gilt. Nach Ansicht des
zuständigen Gesundheitsministeriums ist nämlich für freiberufliche
Tests die Begründung eines Berufssitzes notwendig – und für diese
braucht man wiederum den Eintrag im Register.

Die Abteilungsleiterin für Gesundheitsberuferecht der AK Wien, Silvia
Rosoli, rät daher, sich für das freiberufliche Anbieten und
Durchführen von COVID-19 Testungen auf jeden Fall registrieren zu
lassen. Wenn bereits eine Registrierung besteht, kann man den
Berufssitz über eine Änderungsmeldung bei der Bundesarbeitskammer
begründen.

Die AK rät allen Berufsangehörigen, die noch nicht registriert sind,
das möglichst bald nachzuholen, damit die Berufsberechtigung nicht
unterbrochen wird. Ab 1.1. 2022 darf die entsprechende Tätigkeit
nämlich wieder nur von denjenigen ausgeübt werden, die auch im
Register stehen.

Nähere Infos unter:
https://www.arbeiterkammer.at/corona-tests-durch-pflegende

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