- 16.03.2021, 10:00:02
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Gesundheitsberufe: Registrierung für freiberufliche Covid-19 Tests nötig
Berufsausweis für Gesundheitsberufe auch während der Pandemie sehr gefragt
Utl.: Berufsausweis für Gesundheitsberufe auch während der Pandemie
 sehr gefragt =
Wien (OTS) - Die Bundesarbeitskammer führt seit Juli 2018 die
 Registrierungen von Gesundheitsberufen der Pflege sowie bei den
 gehobenen medizinisch-technischen Diensten durch. Die
 Berufsberechtigung wird durch die Eintragung in das öffentliche
 Register erteilt und kann durch den kostenlos ausgestellten
 Berufsausweis belegt werden. Mit 31.12.2020 waren rund 194.000
 Berufsberechtigte in diesem Register eingetragen.
Um dringend benötigte MitarbeiterInnen während der Pandemie schneller
 einsetzen zu können, hat das Gesundheitsministerium die
 verpflichtende Registrierung von März 2020 bis Ende 2021 ausgesetzt.
 Im Vorjahr ließen sich aber trotzdem mehr als 10.000 Berufsangehörige
 österreichweit eintragen: „Das zeigt, dass das Register sehr gut
 angenommen wird“, erklärt Manuela Blum, die Behördenleiterin der
 Bundesarbeitskammer, und weist darauf hin, dass „Arbeitgeber durch
 Einsicht in den öffentlichen Teil des Registers feststellen können,
 ob jemand im Gesundheitsberuferegister eingetragen ist. Auch mit dem
 Berufsausweis kann man diesen Nachweis jederzeit erbringen“.
Begründung eines Berufssitzes nur mit Registrierung
Durch die COVID Gesetzgebung wurde es Beschäftigten der gehobenen
 Dienste der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der gehobenen
 medizinisch-technischen Dienste ermöglicht, COVID-19 Testungen
 freiberuflich durchzuführen und die entsprechenden Atteste dafür
 auszustellen. Unklar bleibt dabei aber, ob dafür die
 Registrierungspflicht trotzdem weiter gilt. Nach Ansicht des
 zuständigen Gesundheitsministeriums ist nämlich für freiberufliche
 Tests die Begründung eines Berufssitzes notwendig – und für diese
 braucht man wiederum den Eintrag im Register.
Die Abteilungsleiterin für Gesundheitsberuferecht der AK Wien, Silvia
 Rosoli, rät daher, sich für das freiberufliche Anbieten und
 Durchführen von COVID-19 Testungen auf jeden Fall registrieren zu
 lassen. Wenn bereits eine Registrierung besteht, kann man den
 Berufssitz über eine Änderungsmeldung bei der Bundesarbeitskammer
 begründen.
Die AK rät allen Berufsangehörigen, die noch nicht registriert sind,
 das möglichst bald nachzuholen, damit die Berufsberechtigung nicht
 unterbrochen wird. Ab 1.1. 2022 darf die entsprechende Tätigkeit
 nämlich wieder nur von denjenigen ausgeübt werden, die auch im
 Register stehen.
Nähere Infos unter:
 https://www.arbeiterkammer.at/corona-tests-durch-pflegende
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