• 14.03.2021, 10:05:01
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AK: KonsumentInnenrechte stärken – Corona macht Lücken deutlich! 1

Morgen, Montag, Welttag der KonsumentInnenrechte - AK KonsumentInnenberatungen 2020 stark nachgefragt

Utl.: Morgen, Montag, Welttag der KonsumentInnenrechte - AK
KonsumentInnenberatungen 2020 stark nachgefragt =

Wien (OTS) - Rund 498.200 KonsumentInnen suchten österreichweit im
Vorjahr Rat und Hilfe in den AK KonsumentInnenberatungen. „Die
KonsumentInnen brauchen stärkere Rechte, das hat auch die
Corona-Krise noch einmal anschaulich verdeutlicht. So braucht es zum
Beispiel eine Insolvenzabsicherung für in die Pleite geschlitterte
Airlines und bessere Rechte bei der Gewährleistung“, verlangt AK
Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic anlässlich des Welttages der
KonsumentInnenrechte morgen, Montag.

Gegenüber 2019 sind die KonsumentInnenberatungen österreichweit um
28 Prozent angestiegen. „Es geht ums Geld, vorenthaltene Rechte bei
gecancelten Reisen oder Veranstaltungen, Probleme mit der
Gewährleistung, mit Versicherungen, Banken, Fallen beim
Online-Shoppen, und, und, und“, zählt Zgubic die Fälle auf. Bei den
KonsumentInnenrechten gibt es Lücken – das hat Corona noch einmal
klar veranschaulicht. KonsumentInnen brauchen mehr Schutz.“

Konkret verlangt die AK:
1 Insolvenzabsicherung für Fluglinien
Auf EU-Ebene soll es auch eine Insolvenzabsicherungspflicht für
Flugunternehmen geben – so wie für Pauschalreisen. Die Insolvenzen
von Air Berlin und Level haben gezeigt, dass viele Flugpassagiere ihr
Geld verlieren. Während bei Reiseveranstaltern die KundInnengelder
für Pauschalreisen insolvenzgesichert sind, fehlt eine derartige
Regelung für Flugunternehmen.

2 Vorauszahlungen einschränken
Vor allem Flug- und Veranstaltungstickets werden oft lange im Voraus
im Internet gekauft und bezahlt. Konsumentinnen und Konsumenten
treten also monate- oder wochenlang in Vorleistung. Wird ein Flug
oder eine Veranstaltung abgesagt, gibt es Schwierigkeiten, das Geld
zurück zu bekommen. Speziell die Weigerung von Fluglinien zur raschen
und unkomplizierten Ticketrückerstattung zeigt einen dringenden
Handlungsbedarf. Daher sollten Konsumentinnen und Konsumenten nicht
mehr den vollen Preis so lange im Voraus zahlen müssen. So soll etwa
bei einer Flugbuchung eine geringe Anzahlung getätigt werden. Der
Restbetrag darf erst am Tag des Fluges von der Fluglinie abgebucht
werden.

3 Inkassokosten eindämmen
Generell sind die Inkassokosten oft extrem hoch und bringen meist
ohnehin schon finanziell schwache KonsumentInnen noch mehr ins
Schleudern. Die AK verlangt: Die erste Zahlungserinnerung soll
kostenlos sein, dann soll es gestaffelte Pauschalbeträge geben: +
unter 35 Euro: maximal die Höhe der offenen Geldforderung; + 35 bis
500 Euro: maximal 35 Euro; + 501 bis 1.000 Euro: maximal 75 Euro.

4 Haltbarkeit von Produkten erhöhen
Die Gewährleistungsfrist soll vor allem bei langlebigen Produkten wie
Haushaltsgeräten deutlich länger als zwei Jahre sein, etwa fünf
Jahre. Zudem soll die Beweislastumkehr auf zwei Jahre (statt sechs
Monate) ausgedehnt werden. Die Beweislastumkehr besagt: Nur in den
ersten sechs Monaten ab Kauf eines Produktes wird angenommen, dass
der Fehler oder Mangel bereits beim Kauf da war. In der Praxis führt
das dazu: Viele HändlerInnen behaupten grundsätzlich nach sechs
Monaten, dass man selber schuld ist, dass das Gerät defekt ist und
lehnen folglich einen Gewährleistungsanspruch ab.
Auch sollten die HerstellerInnen mit einer Haftung mehr in die
Pflicht genommen werden, schließlich erzeugen sie die Produkte.
Insgesamt sollten Produkte so erzeugt werden, dass sie länger halten,
leichter reparierbar und Ersatzteile auch lang erhältlich sind. Sie
sollten auch gut recycelbar sein, damit man von einer
Wegwerfgesellschaft zu einer Kreislaufwirtschaft kommt.

(Forts.)

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