• 11.03.2021, 12:57:54
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WKÖ-Kopf: Neues Ökostromgesetz beinhaltet großzügige Anreize, um Erneuerbaren-Ausbau voranzutreiben

Förderungen steigen auf bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr - ohne Verfahrensbeschleunigung droht Genehmigungsstau

Wien (OTS) - 

„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz erhöht den Rahmen für die Förderung von Ökostromerzeugungsanlagen auf bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr (plus 25 Prozent) und der Förderzeitraum wird von 13 auf 20 Jahre verlängert. Das sind großzügige Anreize, um den Erneuerbaren-Ausbau in Österreich voranzutreiben“, kommentiert Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das heute vorgestellte neue Ökostromgesetz. Zusätzlich werden der Netzanschluss der neuen Anlagen und die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unterstützt. Auch das sind Kopf zufolge „wichtige Schritte hin zur Energiewende“.

Rabatte für Saisonbetriebe und coronabedingt geschlossene Betriebe

Da die Förderungskosten auf die Stromverbraucher umzulegen sind, werden auch die Stromkosten entsprechend ansteigen. Kritisch sieht Kopf, dass wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der Förderungen, die Kostensenkungen ermöglichen, kaum eingesetzt werden. Erfreulich sei aber, dass saisonale Betriebe  und pandemiebedingt geschlossene Betriebe nur noch anteilig - entsprechend den Betriebsmonaten - zu den Kosten beitragen müssen, dies entspricht einer langjährigen Forderung der WKÖ.

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Projektgenehmigungen eine strategische Umweltprüfung (SUP) vorausgehen soll, die das Klimaministerium durchführen wird. „Hier fehlen allerdings Verfahrensdauerlimits, Regelungen zur Entlastung der nachfolgenden Projektgenehmigungen und Übergangsbestimmungen für anhängige Vorhaben“, so Kopf, der sich generell für eine Verfahrensbeschleunigung stark macht: „Wenn wir bis 2030 im österreichischen Stromnetz 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen haben möchten, dann brauchen wir auch rasche Genehmigungen der dafür nötigen Projekte.“

Zu nahezu allen Projekten, egal ob Windparks, Wasserkraftwerke, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen oder Stromleitungen, gibt es Widerstände durch lokale Bürgerinitiativen und Umwelt-NGOs. Einwände sind genau zu prüfen, dürfen aber die Genehmigungen nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag blockieren. Es wäre Aufgabe der vorgelagerten SUP, das hohe öffentliche Interesse (Klimaschutz, Versorgungssicherheit) an den Projekten außer Streit zu stellen, um diese dann zügig genehmigen zu können. (PWK126/DFS)

 

 

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Markus Kirchschlager, Msc
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecher des Generalsekretärs
T 0590900 4462
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