• 10.03.2021, 14:32:56
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FPÖ – Schilchegger: Verfassungsbeschwerde zur Quarantäne-Verordnung in Tirol eingebracht

Seit Juli 2020 hebt der Verfassungsgerichtshof sehr viele Verordnungen des Gesundheitsministers als verfassungswidrig auf

Wien (OTS) - 

„Wir kämpfen mit politischen Mitteln dafür, dass die unverhältnismäßigen Maßnahmen der schwarz-grünen Regierung aufgehoben werden. Wir werden aber auch immer den Rechtsweg ausschöpfen, dort, wo es sinnvoll ist und wo auch Chancen bestehen, um diese Verordnungen auch als verfassungsrechtlich anzufechten. Auch Verfassungsbeschwerden für die Gastronomie, den Handel und weitere betroffene Dienstleister haben wir vor wenigen Wochen schon eingebracht. Die Beschwerde in Bezug auf die Quarantäne-Verordnung in Tirol haben wir gestern eingebracht. Nun bereiten wir auch eine Verfassungsbeschwerde für unsere stark betroffenen heimischen Tourismusbetriebe vor“, sagte heute FPÖ-Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Bundesratsfraktionsvorsitzendem Christoph Steiner.

„Zur Quarantäne-Verordnung in Tirol haben wir noch rechtzeitig vor dem außer Kraft treten eine Verfassungsbeschwerde eingebracht. Derzeit müssen nämlich die Tiroler, wenn sie ihr Bundesland verlassen wollen, einen Corona-Test vorweisen. Es gibt aber viele Tiroler, die mittlerweile schon die Krankheit durchlitten haben, die somit bereits Antikörper nachweisen können und das auch schriftlich von einem Arzt bestätigt haben. Das ist aber völlig egal, denn die Verordnung besagt, ‚wer das Land verlassen möchte, muss sich davor testen lassen‘. Und das ist natürlich ein ganz schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Person - ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf die Personenfreizügigkeit“, erklärte Schilchegger.

Zu den Covid-19-Verordnungen Anschobers merkte Schilchegger an: „Aus meiner Sicht kann man sich von einem Gesundheitsminister drei wesentliche Punkte erwarten, wenn es darum geht, auch in einer Krisensituation Verordnungen zu erlassen. Die Verordnung muss somit dem Gesetz und auch der Verfassung entsprechen, sie darf also den Grundrechten nicht widersprechen und die dritte Anforderungen ist eine politische. Das, was in der Verordnung tatsächlich gilt und festgeschrieben ist, muss dann auch übereinstimmen mit dem, was medial von der Regierung über diese Verordnung verkündet wird. Die Information über die Rechtslage sollte also korrekt sein. Es ist natürlich unzulässig, die Menschen darüber in die Irre zu führen, was rechtlich gilt und was nicht“, betonte Schilchegger und weiter: „Diese Grundregel der redlichen politischen Kommunikation wurde gleich einmal durchbrochen und verletzt, indem Minister Anschober und ÖVP-Kanzler Kurz beim ersten Lockdown verkündet haben, dass jeder Österreicher zu Hause bleiben muss.“

„Die von Anschober vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe entsprechen nicht der Verfassung und die erlassenen Verordnungen entsprechen nicht dem Gesetz. Der Minister regiert also seit ungefähr einem Jahr am Parlament vorbei. Und das nicht nur einmal, sondern nachweislich mehrmals bei verschiedenen Verordnungen. Und auch jene Verordnungen, die dann politisch kommuniziert wurden, entsprachen vielfach nicht dem, was dann tatsächlich Inhalt der Verordnung rechtsverbindlich war“, so Schilchegger.

„Seit Juli 2020 hebt der Verfassungsgerichtshof erfreulicherweise sehr viele Verordnungen des Gesundheitsministers als verfassungswidrig auf. Wir werden nun in der kommenden März-Session des Verfassungsgerichtshofes erleben, dass über Verordnungen entschieden wird, die im Oktober und September gegolten haben. Und hier sind wir schon sehr gespannt, was die nächsten Tage und Wochen bringen werden, was hier der Verfassungsgerichtshof alles wieder aufheben wird“, sagte Schilchegger.

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