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FFP2: Höherwertige Masken werden nicht anerkannt

In Oberösterreich wurde 14 jähriges Mädchen trotz zulässiger Maske aus dem Bus geworfen.

Salzburg (OTS) - „Rund um die FFP2-Pflicht kursieren viele Unwahrheiten“, wie Elisabeth Kögl-Niemetz, Geschäftsführerin des Salzburger Unternehmens ALPGARD unterstreicht. „In der Verordnung des Bundesministeriums ist klar geregelt, dass auch höherwertige Masken dort eingesetzt werden können, wo die FFP2-Maskenpflicht gilt.“ Genau solche medizinischen und CE-zertifizierten Masken vertreibt das Unternehmen ALPGARD. Weil diese aber eher einer Stoffmaske ähneln, als der klassischen FFP2-Maske, kommt es immer wieder zu heftigen Reaktionen auf die Trägerinnen und Träger.

„Unlängst hat uns der Fall eines 14-jährigen Mädchens erreicht, das trotz unserer Maske kurzerhand aus dem Schulbus geflogen ist. Der Busfahrer hat sich dabei weder von der Erklärung des Mädchens, noch durch das Vorlegen des entsprechenden Zertifikats, das die Höherwertigkeit gegenüber der FFP2-Maske belegt, abbringen lassen und das Mädchen um 7 Uhr Morgens mitten im Nirgendwo stehen lassen“, berichtet Kögl-Niemetz. „Das war ein massiver Schock für die Betroffene, ihre Eltern und für uns als Unternehmen.“ Der zuständige Verkehrsverbund habe trotz wiederholter Nachfrage der Eltern bis heute nicht reagiert. „Das ist natürlich inakzeptabel - vor allem auch, weil der entsprechende Busfahrer sich verbal nicht unbedingt zurückgehalten hat, als er das Mädchen aus dem Bus geworfen hat.“

Dieser Bericht sei kein Einzelfall, wie Kögl-Niemetz weiter betont. „Obwohl wir bereits Zertifikate an unsere Kundinnen und Kunden verschickt haben und obwohl wir für jede unserer Masken einen eigenen Button angefertigt haben, der die Höherwertigkeit zur FFP2-Maske zum Ausdruck bringt, gibt es immer wieder Probleme, die meines Erachtens auch auf die mangelnde Information seitens der offiziellen Stellen zurückzuführen sind. Dass neben FFP2 eben auch höherwertigere Masken zulässig sind, weiß einfach niemand und es wird weder in den vielen Inseraten der Bundesregierung, noch bei den Aushängen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufshäusern, Lebensmittelmärkten oder Arztpraxen mitkommuniziert“, so Kögl-Niemetz, die einmal mehr darauf verweist, dass FFP2-Masken ursprünglich als Staub- und Partikelschutz entwickelt worden sind. „Unsere Masken hingegen sind speziell für die Anforderungen der Pandemie gemacht worden - in diesem Sinne schützen sie nicht nur aktiv und damit deutlich besser vor Viren und Bakterien, sie sind auch um ein Vielfaches atmungsaktiver und damit angenehmer zu tragen als klassische FFP2-Masken. Dass unsere Kundinnen und Kunden aufgrund der mangelnden Information und des Halbwissens in der Bevölkerung jetzt mit dieser besseren Maske an den Pranger gestellt werden, ist für mich weder nachvollziehbar noch im Sinne einer konsequenten Bekämpfung der Pandemie sinnvoll.“

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Elisabeth Kögl-Niemetz Geschäftsführende Gesellschafterin
ALPGARD GmbH - Medizinproduktehandel
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