- 03.03.2021, 18:33:02
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- OTS0176
Virusvariantenverordnung wird bis einschließlich 10.3.2021 verlängert
Ausreiseregelung für Nordtirol bleibt weiterhin aufrecht
Seit dem 12. Februar gelten für die Ausreise aus Nordtirol bestimmte Regelungen. So muss beim Verlassen des Epidemiegebietes ein gültiger negativer Covid-19-Testnachweis vorgewiesen werden. Durch diese untd weitere konsequente Maßnahmen konnte das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit der südafrikanischen Virusvariante in den letzten Wochen erfolgreich eingedämmt werden. Aktuell macht die Variante im Bundesland nur mehr 5,11 Prozent des gesamten Infektionsgeschehens aus. Um sicher zu stellen, dass die Ausbreitung nachhaltig verhindert werden kann, wird die Virusvariantenverordnung in ihrer bestehenden Form, bis einschließlich 10. März 2021 verlängert.
Die Verordnung wird im Laufe der kommenden Stunden im Rechtsinformationssystem des Bundes kundgemacht.
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Dipl.-Ing. Daniel Böhm
Pressereferent
+43 1 711 00-862479
[email protected]
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