- 02.03.2021, 09:00:01
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ÖAMTC: Zahlen belegen hohes Interesse an neuem EU-Drohnenregulativ
ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Infos 25.000-mal installiert, zusätzlich viele Anfragen zu den neuen Vorschriften, besonders zu Spielzeugdrohnen
Utl.: ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Infos 25.000-mal installiert,
zusätzlich viele Anfragen zu den neuen Vorschriften, besonders
zu Spielzeugdrohnen =
Wien (OTS) - Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das neue EU-weite
Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die
Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur
Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte. Aktuell haben 25.000
Drohnenpiloten die ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Informationen zu
den neuen Regeln installiert. Das große Interesse an den Fluggeräten
spiegelt sich aber auch in zahlreichen Anfragen beim ÖAMTC wider, was
es nun zu beachten gilt, damit man legal und sicher im Luftraum
unterwegs ist.
"Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern
kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken
wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt
oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des
Drohnenführerscheins notwendig sind", erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte
Benjamin Hetzendorfer. Die Auskunft ist meist ernüchternd: Denn für
alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine
Online-Registrierung erfolgen. "Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne
unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14
Jahren geeignet ist. Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung.
Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt
diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft
werden ", stellt Hetzendorfer klar. Erfahrungsgemäß fallen nur sehr
kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese
Spielzeugrichtlinie.
Die fünf wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung
Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten
schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften
informieren. Der ÖAMTC-Drohnenexperte fasst die wichtigsten Punkte
zusammen:
* Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250 g müssen auf der
Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden. Für Drohnen
unter 250 g gilt das auch, wenn eine Kamera montiert ist. Ausgenommen
von der Registrierung sind nur Mini-Drohnen, die eindeutig als
Spielzeug gekennzeichnet sind. Die Online-Registrierung kostet ca. 30
Euro, ist drei Jahre und für die gesamte Europäische Union gültig.
* Drohnenführerschein: Für den Betrieb von Drohnen über 250 g ist ein
Drohnenführerschein verpflichtend vorgeschrieben. Der 40 Fragen
Multiple Choice-Test für den Drohnenführerschein ist gratis und kann
online absolviert werden. ÖAMTC-Drohnenexperte Hetzendorfer rät, den
Drohnenführerschein auch für kleinere Drohnen zu absolvieren: "Die
Ausbildung ist kostenlos und man lernt die Grundlagen für den
sicheren Drohnenflug."
* Mindestalter: Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18
Jahre, das Steuern der Drohne ist aber schon ab 16 Jahren erlaubt.
Der Drohnenführerschein kann ebenfalls mit 16 absolviert werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in direkter
Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Drohnenpiloten fliegen.
* Flugbeschränkungsgebiete beachten: In bestimmten Gebieten, z. B.
rund um Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen oder militärischen
Sperrgebieten, dürfen Flüge nur mit vorheriger Bewilligung
stattfinden. Das gilt für alle registrierungspflichtigen Drohnen. Wo
sich diese Flugverbotszonen befinden, sieht man in der kostenlosen
ÖAMTC Drohnen-Info App.
* Haftpflichtversicherung: Weiterhin notwendig und bei der
Online-Registrierung anzugeben ist eine
Drohnen-Haftpflichtversicherung. Auch wenn es möglich ist, unter
einer Betreibernummer mehrere Drohnen zu fliegen, muss jedes
Fluggerät eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.
Neue Drohnen-Kategorien regeln Abstand, Ausbildung und
Verwendung
Die unbemannten Luftfahrzeuge sind mit dem neuen Drohnenregulativ in
drei Kategorien unterteilt, die sich nach Gewicht und Einsatzzweck
unterscheiden: Open, Specific und Certified. Ausschlaggebend für die
Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss,
ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne: Je schwerer das
Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten. "Für
Hobby-Piloten ist das legale Betreiben einer Drohne durch die
europaweit gültigen Regeln und die günstige Online-Registrierung
einfacher geworden. Und auch für professionelle Anwender gibt es mit
dem neuen Regulativ mehr Möglichkeiten: So darf man dann z. B.
Drohnen auch außerhalb der direkten Sichtverbindung im Rahmen
sogenannter 'Standardszenarios' fliegen", nennt der
ÖAMTC-Drohnenexperte abschließend die wichtigsten Vorteile der neuen
Regelung.
Drohnen-Flugtrainings in ÖAMTC Fahrtechnik Zentren – neue
Termine online
Theoretische Grundlagen und ausreichend Praxis erhält man bei den
Drohnen-Flugtrainings in den Fahrtechnik Zentren des ÖAMTC. Die
Teilnehmer können verschiedenste Modelle testen und den sicheren
Umgang mit den Fluggeräten perfektionieren. Auch die neue Rechtslage
wird ausführlich behandelt. Termine findet man online unter
www.oeamtc.at/fahrtechnik.
Detail-Infos zu den neuen Vorschriften findet man unter
www.oeamtc.at/drohnen. Infos zum neuen Regulativ – inklusive
Flugverbotszonen und aktuellen Drohnen-News – sowie hilfreiche Tipps
und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet auch die kostenlose
Drohnen-Info App des Mobilitätsclubs.
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