- 02.03.2021, 09:00:01
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ÖAMTC: Zahlen belegen hohes Interesse an neuem EU-Drohnenregulativ
ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Infos 25.000-mal installiert, zusätzlich viele Anfragen zu den neuen Vorschriften, besonders zu Spielzeugdrohnen
Utl.: ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Infos 25.000-mal installiert,
 zusätzlich viele Anfragen zu den neuen Vorschriften, besonders
 zu Spielzeugdrohnen =
Wien (OTS) - Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das neue EU-weite
 Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die
 Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur
 Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte. Aktuell haben 25.000
 Drohnenpiloten die ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Informationen zu
 den neuen Regeln installiert. Das große Interesse an den Fluggeräten
 spiegelt sich aber auch in zahlreichen Anfragen beim ÖAMTC wider, was
 es nun zu beachten gilt, damit man legal und sicher im Luftraum
 unterwegs ist.
"Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern
 kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken
 wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt
 oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des
 Drohnenführerscheins notwendig sind", erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte
 Benjamin Hetzendorfer. Die Auskunft ist meist ernüchternd: Denn für
 alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine
 Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine
 Online-Registrierung erfolgen. "Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne
 unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14
 Jahren geeignet ist. Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung.
 Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt
 diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft
 werden ", stellt Hetzendorfer klar. Erfahrungsgemäß fallen nur sehr
 kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese
 Spielzeugrichtlinie.
Die fünf wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung
Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten
 schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften
 informieren. Der ÖAMTC-Drohnenexperte fasst die wichtigsten Punkte
 zusammen:
* Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250 g müssen auf der
 Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden. Für Drohnen
 unter 250 g gilt das auch, wenn eine Kamera montiert ist. Ausgenommen
 von der Registrierung sind nur Mini-Drohnen, die eindeutig als
 Spielzeug gekennzeichnet sind. Die Online-Registrierung kostet ca. 30
 Euro, ist drei Jahre und für die gesamte Europäische Union gültig.
* Drohnenführerschein: Für den Betrieb von Drohnen über 250 g ist ein
 Drohnenführerschein verpflichtend vorgeschrieben. Der 40 Fragen
 Multiple Choice-Test für den Drohnenführerschein ist gratis und kann
 online absolviert werden. ÖAMTC-Drohnenexperte Hetzendorfer rät, den
 Drohnenführerschein auch für kleinere Drohnen zu absolvieren: "Die
 Ausbildung ist kostenlos und man lernt die Grundlagen für den
 sicheren Drohnenflug."
* Mindestalter: Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18
 Jahre, das Steuern der Drohne ist aber schon ab 16 Jahren erlaubt.
 Der Drohnenführerschein kann ebenfalls mit 16 absolviert werden.
 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in direkter
 Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Drohnenpiloten fliegen.
* Flugbeschränkungsgebiete beachten: In bestimmten Gebieten, z. B.
 rund um Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen oder militärischen
 Sperrgebieten, dürfen Flüge nur mit vorheriger Bewilligung
 stattfinden. Das gilt für alle registrierungspflichtigen Drohnen. Wo
 sich diese Flugverbotszonen befinden, sieht man in der kostenlosen
 ÖAMTC Drohnen-Info App.
* Haftpflichtversicherung: Weiterhin notwendig und bei der
 Online-Registrierung anzugeben ist eine
 Drohnen-Haftpflichtversicherung. Auch wenn es möglich ist, unter
 einer Betreibernummer mehrere Drohnen zu fliegen, muss jedes
 Fluggerät eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.
Neue Drohnen-Kategorien regeln Abstand, Ausbildung und
 Verwendung
Die unbemannten Luftfahrzeuge sind mit dem neuen Drohnenregulativ in
 drei Kategorien unterteilt, die sich nach Gewicht und Einsatzzweck
 unterscheiden: Open, Specific und Certified. Ausschlaggebend für die
 Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss,
 ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne: Je schwerer das
 Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten. "Für
 Hobby-Piloten ist das legale Betreiben einer Drohne durch die
 europaweit gültigen Regeln und die günstige Online-Registrierung
 einfacher geworden. Und auch für professionelle Anwender gibt es mit
 dem neuen Regulativ mehr Möglichkeiten: So darf man dann z. B.
 Drohnen auch außerhalb der direkten Sichtverbindung im Rahmen
 sogenannter 'Standardszenarios' fliegen", nennt der
 ÖAMTC-Drohnenexperte abschließend die wichtigsten Vorteile der neuen
 Regelung.
Drohnen-Flugtrainings in ÖAMTC Fahrtechnik Zentren – neue
 Termine online
Theoretische Grundlagen und ausreichend Praxis erhält man bei den
 Drohnen-Flugtrainings in den Fahrtechnik Zentren des ÖAMTC. Die
 Teilnehmer können verschiedenste Modelle testen und den sicheren
 Umgang mit den Fluggeräten perfektionieren. Auch die neue Rechtslage
 wird ausführlich behandelt. Termine findet man online unter
 www.oeamtc.at/fahrtechnik.
Detail-Infos zu den neuen Vorschriften findet man unter
 www.oeamtc.at/drohnen. Infos zum neuen Regulativ – inklusive
 Flugverbotszonen und aktuellen Drohnen-News – sowie hilfreiche Tipps
 und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet auch die kostenlose
 Drohnen-Info App des Mobilitätsclubs.
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