- 26.02.2021, 12:33:12
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„Bürgeranwalt“: Muss man 360 Euro wegen Besitzstörung zahlen, wenn man auf einem Privatparkplatz wendet?
Am 27. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 27. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 27. Februar 2021, um 18.00 Uhr in ORF
2 folgende Beiträge:
Beim Finanzamt wurde ein Fehler gemacht. Warum zahlt trotzdem der
Bürger drauf?
Familie W. aus der Obersteiermark wurde ein Einheitswertbescheid zu
spät zugestellt. Frau W. sind dadurch zu hohe Steuer- und
Sozialversicherungsabgaben vorgeschrieben worden. Obwohl das
Finanzamt den Fehler eingestanden hat, bekommt Frau W. die zu viel
bezahlten Versicherungsbeiträge nicht zurück. Volksanwalt Werner Amon
fordert eine Wiedergutmachung.
Nachgefragt: Wurden bürokratische Hürden für die Förderung von
Treppenliften beseitigt?
Ein 90-jähriger Pensionist mit einer Gehbehinderung benötigte einen
Treppenlift. Gefördert wird der Einbau vom Land Niederösterreich aber
nur, wenn der Förderwerber dafür eine „Ausleihung“ bei einer Bank
vornimmt. Der 90-Jährige bekam wegen seines hohen Alters aber von
seiner Hausbank keinen Kredit. Kein Kredit, keine Förderung, kein
Treppenlift. Wurden die Förderrichtlinien nach einer Diskussion in
der Sendung „Bürgeranwalt“ geändert?
Eingefahren. Muss man 360 Euro wegen Besitzstörung zahlen, wenn man
auf einem Privatparkplatz wendet?
Eine Sackgasse in Wien, am Ende keine Umkehrmöglichkeit.
Autofahrer/innen, die ihr Fahrzeug wenden, befahren dafür in aller
Regel kurz ein offenes Privatgrundstück. Das wird allerdings
videoüberwacht – und die Lenker/innen werden wegen Besitzstörung
belangt. Eine Anwaltskanzlei fordert dann 360 Euro. Solche und
ähnliche Beschwerden werden immer häufiger an die Redaktion
herangetragen. Sind die Forderungen unverhältnismäßig hoch? Muss man
bezahlen? Dazu im Studio: Der Chef der Rechtsabteilung des ÖAMTC,
Mag. Martin Hoffer, und der Leiter der Zivilrechtssektion im
Justizministerium, Dr. Georg Kathrein.
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