• 22.02.2021, 13:39:56
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  • OTS0114

Homeoffice: Finanzministerium reagiert auf AK und ÖGB Kritik

Wesentliche steuerliche Nachteile aus Begutachtungsentwurf werden beseitigt – Absage an von WKÖ geforderte Verschiebung

Utl.: Wesentliche steuerliche Nachteile aus Begutachtungsentwurf
werden beseitigt – Absage an von WKÖ geforderte Verschiebung =

Wien (OTS) - „Es ist erfreulich, dass das Finanzministerium beim
Homeoffice-Gesetz auf die Kritikpunkte von AK und ÖGB eingegangen ist
und – wie sich im heutigen Finanzausschuss zeigt – an wesentlichen
Stellen nachgebessert hat“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Durch
das Homeoffice-Paket gibt es in Zukunft klare Regeln für das Arbeiten
zu Hause.

Der zentrale Patzer im Begutachtungsentwurf betraf die Bedingung,
dass für die Absetzbarkeit des ergonomischen Mobiliars zumindest 42
Homeoffice-Tage im Jahr erreicht werden müssen. Das wäre mit
Feiertagen, Urlauben und zwangsweisen Abwesenheiten wie längeren
Krankenständen oder Karenzen schwer zu erreichen gewesen, wenn man
nur einen Tag Homeoffice in der Woche vereinbart hat. „Mit der
Reduktion auf 26 Tage hat das BMF eine pragmatische Lösung
vorgeschlagen, die den Großteil der Probleme beseitigt“, sagen AK
Direktor Christoph Klein und die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid
Reischl.

Auch eine zweite Anregung von AK und ÖGB wurde aufgenommen.
Beschäftigte, die 2020 kein Mobiliar geltend gemacht haben, können
2021 nun die vollen 300 € absetzen. Das ist eine wesentliche
Verbesserung zum Begutachtungsentwurf, wo der Betrag verpflichtend
auf die Jahre 2020 und 2021 verteilt wurde und es zu
Benachteiligungen für Anschaffungen 2021 gekommen wäre. Für 2020
können wie bisher 150 € vorgezogen werden. „Wir sind zufrieden mit
der Lösung. So ist sichergestellt, dass Anschaffungen im Jahr 2021
nicht schlechter gestellt werden“, sagt AK Direktor Christoph Klein.

Ein Wermutstropfen bleibt die Befristung der neuen Steuerregeln, die
auch dazu führt, dass spätere Anschaffungen benachteiligt werden.
„Hier sind wir zuversichtlich, dass sich die neuen steuerlichen
Regelungen fürs Homeoffice in der Praxis bewähren und nach einer
entsprechenden Evaluierung auch verlängert werden“, so AK Direktor
Christoph Klein.

Eine Absage erteilen AK und ÖGB dem Vorstoß der Wirtschaftskammer,
das Inkrafttreten des Homeoffice-Pakets um einige Monate zu
verschieben. Reischl: „Nach den monatelangen Verhandlungen versteht
kein Mensch, warum diese Entlastung neuerlich auf die lange Bank
geschoben werden soll. Die Unternehmen hatten ausreichend Zeit, sich
vorzubereiten.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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