- 20.02.2021, 08:50:01
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- OTS0010
Klarstellung bezüglich der Medienberichterstattung zur Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel
Kalendereintrag „Kurz“ kein entscheidender Grund für Hausdurchsuchung
Utl.: Kalendereintrag „Kurz“ kein entscheidender Grund für
Hausdurchsuchung =
Wien (OTS) - Anlässlich der aktuellen Berichterstattung stellt das
Justizministerium Folgendes klar:
Der medial thematisierte Kalendereintrag „KURZ“, der sich für den 25.
Juli 2017 im Terminkalender der persönlichen Assistentin des Johann
Graf findet, war kein entscheidender Grund für die Anordnung der
Hausdurchsuchung bei Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA.
Dieser Termin wird in der Anordnung, die insgesamt 12 Seiten umfasst,
lediglich am Rande in nur einem Satz erwähnt. Der Termin wurde von
der WKStA nicht als rechtlich relevant für die Hausdurchsuchung
betrachtet.
Hingegen wurde unter anderem der medial thematisierte SMS-Verkehr
zwischen Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA, und Mag. Harald
Neumann als für die Hausdurchsuchung rechtlich relevant eingestuft.
Zudem wird festgehalten, dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich
verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage
Ermittlungsschritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu setzen. Dabei
ermitteln sie alle Umstände, die gegen den Beschuldigten sprechen,
aber auch alle, die ihn entlasten. Dies geschieht ohne Ansehen der
Person.
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