• 18.02.2021, 10:18:20
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  • OTS0073

IV und WKÖ: Einbindung betrieblicher Testungen wesentlicher Baustein für nationale Teststrategie

Verfügbare Test-Möglichkeiten werden bestmöglich genutzt – Maximale Sicherheit für Betriebe, Mitarbeiter und Kunden gewährleistet

Utl.: Verfügbare Test-Möglichkeiten werden bestmöglich genutzt –
Maximale Sicherheit für Betriebe, Mitarbeiter und Kunden
gewährleistet =

Wien (OTS) - Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer
(WKO) haben sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass betriebliche Tests
Teil der nationalen Teststrategie sind. Bei einem Besuch von
IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und WKÖ-Generalsekretär
Karlheinz Kopf in der Ottakringer Brauerei konnten sich beide ein
Bild von der dortigen Teststraße machen. Dies ist ein gutes Beispiel,
wie heimische Unternehmen erfolgreich für Sicherheit und Schutz ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihrer Kundinnen und Kunden
sorgen.

Dabei betonte Neumayer: „Bis die Impfungen endlich in der Breite
ankommen, bleibt nur, uns durch die Krise durchzutesten. Dazu braucht
es eine kluge Teststrategie, die alle verfügbaren Ressourcen und
Möglichkeiten nutzt und einbezieht. Mit der Verankerung der in
Betrieben durchgeführten COVID-Tests in der nationalen Teststrategie
ist uns genau das gelungen.“ Mit Stand Mittwoch, 17. Februar, haben
sich bereits 963 Betriebe als Teststationen registriert – über
462.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können damit erreicht und
ihnen ein niederschwelliges, unbürokratisches Testangebot zur
Verfügung gestellt werden. „Der Erfolg gibt dem Projekt Recht, die
Nachfrage ist enorm – und die Betriebe werden beim Schutz der
Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endlich auch
entsprechend unterstützt. Das ist eine Win-win-Situation für Menschen
und Unternehmen, die allen ein Mehr an Sicherheit bringt“, hielt der
IV-Generalsekretär fest.

WKÖ-Generalsekretär Kopf ergänzte: „Die betrieblichen Testungen sind
ein wesentlicher Baustein einer umfassenden nationalen Teststrategie.
Etliche Unternehmen haben bereits eigene Testeinrichtungen
geschaffen, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie
Kundinnen und Kunden einen raschen und unkomplizierten Zugang zu
Tests zu ermöglichen.“ Kopf appellierte an jene Betriebe, die noch
keine betrieblichen Tests anbieten, vom Angebot des geförderten
Kostenbeitrags des Bundes Gebrauch zu machen und ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein niederschwelliges Angebot zum
schnellen Testen am Arbeitsplatz zu ermöglichen: „Möglichst
flächendeckende Testungen und Zutrittstests sind auch weiterhin die
wesentlichen Mittel, um symptomlose Infizierte zu identifizieren,
Infektionsketten rasch zu unterbrechen und damit die Pandemie
bestmöglich zu kontrollieren.“

Tobias Frank, Geschäftsführer und 1. Braumeister der Ottakringer
Brauerei: „Um eine sichere Produktion zu gewährleisten gelten bei uns
schon immer restriktive Hygienemaßnahmen. Dass wir jetzt auch, um das
Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, wöchentliche freiwillige
Antigen-Tests anbieten, ist eine wichtige Ergänzung. Der Schutz
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und damit unseres
Unternehmens, hat für uns oberste Priorität.“

Alle Infos auf wko.at/betriebe-testen
Das Angebot, eine regelmäßige betriebliche Testung einzurichten,
richtet sich primär an Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, da
diese typischerweise einen Betriebsarzt haben. Die wichtigsten
Rahmenbedingungen zusammengefasst:

• Betriebliche Tests sind den behördlichen gesetzlich gleichgestellt.
• Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können die Ergebnisse der
betrieblichen Antigen-Schnelltests über die Testplattform des Bundes
abwickeln. Voraussetzung ist eine Registrierung als betriebliche
Teststelle auf der WKÖ-Informationsseite www.wko.at/betriebe-testen,
die bereits ab Montag, 8. Februar 2021 möglich ist.
• Ab 15. Februar kann für jeden bestätigten und abgewickelten Test
vom Bund ein Kostenbeitrag von 10 Euro bezogen werden. Der Antrag zur
Abrechnung muss bei der AWS gestellt werden, quartalsweise und
beginnend mit April.
• Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte
Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Diese werden als sogenannte
Zutrittstests anerkannt.
• Testungen können in der Präventionszeit von Betriebsärzten
durchgeführt werden.

Kleinere Betriebe können ebenfalls eine betriebliche Teststraße
einrichten und den Kostenbeitrag von 10 Euro erhalten. Bei ihnen wird
im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung von der Pflicht zur Anbindung
an die Testplattform des Bundes abgesehen. Ihre Tests, die ebenfalls
als Zutrittstests anerkannt werden, müssen von medizinischem Personal
überwacht und bestätigt werden.

Alle Infos zu betrieblichen Testungen, Testkits und Kostenersatz
sowie praktische Tipps zur Einrichtung einer Teststraße sind auf
www.wko.at/betriebe-testen zu finden.

Fotos zum honorarfreien Download finden Sie unter:
https://bit.ly/3avjI2j sowie https://bit.ly/3uhKIKz
V.l.n.r.: IV-GS Christoph Neumayer, WKO-GS Karlheinz Kopf, Christiane
Wenckheim, Aufsichtsratsvorsitzende Ottakringer Getränke AG, Alfred
Hudler, Vorstand Ottakringer Getränke AG, Tobias Frank, Vorstand
Ottakringer Brauerei
(Beide Fotos: WKO)

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