• 17.02.2021, 11:49:45
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  • OTS0089

AK sieht zwei unnötige Patzer in sonst gelungenem Homeoffice-Entwurf

Im Vergleich zur Einigung Regierung – Sozialpartner bleiben Beschäftigte auf mehr Kosten sitzen

Utl.: Im Vergleich zur Einigung Regierung – Sozialpartner bleiben
Beschäftigte auf mehr Kosten sitzen =

Wien (OTS) - Der Entwurf für das Homeoffice-Gesetz bringt im
Vergleich zum Ministerratsbeschluss vom 27.1. und dem
zugrundeliegenden Sozialpartner-Paket zwei Schlechterstellungen für
Beschäftigte. „Bei der Anschaffung von Büromobiliar setzt der
Entwurfsteil des Finanzministeriums nicht die zwischen der
Bundesregierung, der WKÖ, der Industriellenvereinigung, dem ÖGB und
der AK vereinbarten Regeln um“, sagt AK Direktor Christoph Klein.

Die Freude, dass das neue Homeoffice-Gesetz in Begutachtung geht
und klare Regeln für das Arbeiten zu Hause kommen, ist für die AK
getrübt. Denn das zwischen den Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen und der Regierung ausverhandelte Paket wird
– anders als vereinbart – nicht eins zu eins umgesetzt. Unzufrieden
zeigt sich AK Wien Direktor Christoph Klein bei der vom
Finanzministerium anders gestalteten steuerlichen Absetzbarkeit von
Büromobiliar in zwei Punkten und erklärt das mit zwei Beispielen:

Kritikpunkt 1: Vereinbart wurde eine Befristung der mehrjährigen
Abschreibung ergonomischer Homeoffice Möbel (Bürostuhl, Schreibtisch,
Lampe) mit Ende 2023, aber nicht – wie jetzt im Entwurf – dass
Anschaffungen innerhalb dieser Frist nach ihrem Zeitpunkt völlig
unterschiedlich behandelt werden.

Beispiel 1: Hat sich eine technische Zeichnerin einen
verstellbaren Schreibtisch im Wert von 900 Euro im Jahr 2020
angeschafft, kann sie diesen voll absetzen (jeweils 150 Euro für 2020
und 2021 sowie jeweils 300 Euro für 2022 und 2023). Kauft sie den
Schreibtisch jedoch erst 2022, kann sie nur noch 600 Euro absetzen
und fällt um 300 Euro um, weil die jährliche Abschreibung 2023
einfach abreißt. „Eine Befristung der Regelung mit Ende 2023 zum
Ausprobieren haben wir vereinbart, das ist völlig ok. Die Menschen
müssen sich aber darauf verlassen können, dass jede förderwürdige
Anschaffung innerhalb dieser Frist gleich behandelt wird. Wer 2024
das Arbeitsmöbel kauft, kann nicht darauf vertrauen, dass der
Steuervorteil dann noch gilt. Aber wer 2022 oder 2023 einkauft, weil
das gute Stück vielleicht da kaputtgegangen ist, muss sich auf die
übliche fünfjährige Abschreibung für solche Betriebsmittel verlassen
können und darf nicht willkürlich steuerlich viel schlechter
behandelt werden, als der, der zufällig früher gekauft hat,“ so der
AK Direktor.

Kritikpunkt 2: Das ergonomische Mobiliar ist nur dann steuerlich
begünstigt, wenn mindestens 42 Homeoffice-Tage im Jahr erreicht
werden. Obwohl im Regierungsbeschluss gar keine Mindestanzahl
vorkommt, ist die zugrundeliegende Idee, dass zumindest ein Tag pro
Woche Homeoffice vorliegen muss, um den Steuervorteil zu lukrieren,
für Klein verständlich. Aber die Grenze ist zu unflexibel und wird in
der Realität ständig unterschritten werden – mit der Folge, dass die
Menschen durch die Finger schauen.

Auch dazu ein Beispiel: Ein Assistent vereinbart mit dem Arbeitgeber
jeden Montag Homeoffice zu machen. 2022 gibt es 52 Montage, vier
davon sind gesetzliche Feiertage, dazu kommen 5 Wochen Urlaub, zwei
Wochen Krankenstand und eine Woche Fortbildung, an denen der
Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Somit arbeitet
der Assistent nur 40 Tage im Homeoffice und kann den angeschafften
Drehstuhl nicht mehr absetzen, er fällt um den Steuervorteil um. „Auf
Krankheiten und andere Abwesenheitsgründe bis hin zu Schwangerschaft,
unterjährige Kündigung durch den Arbeitgeber usw. muss Rücksicht
genommen werden“, kritisiert der AK Wien Direktor. 42 Tage sind ein
zu starres Korsett. „Wir fordern, dass die Homeoffice-Vereinbarung,
die zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen geschlossen wird,
gilt und Abwesenheiten außer Ansatz bleiben.“

Der AK Wien Direktor fordert daher das Finanzministerium auf, diese
für Beschäftigte steuerlichen Nachteile entsprechend zu korrigieren
und die Einigung Bundesregierung – Sozialpartner wie vereinbart
umzusetzen.

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