- 16.02.2021, 12:57:33
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Industrie zur UG-Novelle: Richtiger und ausbaufähiger Schritt zu mehr Verbindlichkeit
IV-GS Neumayer: Mindestmaß an Studienleistungen wichtiger Teil eines modernen, zeitgemäßen Studienrechts
Utl.: IV-GS Neumayer: Mindestmaß an Studienleistungen wichtiger Teil
eines modernen, zeitgemäßen Studienrechts =
Wien (OTS) - „Die Novelle des Universitätsgesetzes leitet einen
ersten richtigen und wichtigen Schritt in Richtung eines modernen,
zeitgemäßen Studienrechts ein“, zeigt sich Christoph Neumayer,
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich der
heutigen Ankündigungen überzeugt. Die IV unterstütze viele der mit
der Novelle verbundenen Zielsetzungen, wie die Steigerung der
prüfungsaktiven Studien, die Verkürzung der Studiendauer sowie die
Senkung der Drop-out-Raten. „Ein Mindestmaß an Studienleistungen
einzufordern, begleitet von einem Unterstützungsangebot für
Studierende, ist ein richtiger und zukunftsweisender Ansatz. Das
fördert die Verbindlichkeit und Studierbarkeit“, so der IV-
Generalsekretär. Die heimische Industrie weise seit jeher auf die
Schlüsselrolle von exzellenten, leistungsorientierten
Hochschulabsolventinnen und -absolventen hin, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes
Österreichs abzusichern. Aus Sicht der Industrie wäre daher ein
höheres Mindestmaß an Studienerfolg durchaus wünschenswert gewesen.
Denn ein öffentlich finanziertes Hochschulsystem könne sich eine hohe
Drop-out-Rate nicht leisten.
„Mit den heutigen Ankündigungen wird sicherlich ein Kulturwandel in
Bezug auf erfolgreiches Studieren an den heimischen Hochschulen
eingeleitet – so weit, so gut“, stellt Neumayer klar. Um aber eine
kontinuierliche und positive strategische Weiterentwicklung der
heimischen Universitäten sicherzustellen und mehr Exzellenz zu
schaffen, brauche es auch einen höheren Stellenwert für den
Leistungsgedanken. „Dazu zählen beispielsweise auch die Einrichtung
von Exzellenz- und Mentoring-Programmen, beginnend auf
Bachelor-Ebene“, so der IV-Generalsekretär abschließend.
Weitere Informationen: www.iv.at/medien
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