• 16.02.2021, 11:14:49
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  • OTS0079

ÖAMTC: Reisestorno seitens Veranstalter – Kunden müssen teils monatelang auf ihr Geld warten

Veranstalter von Pauschalreisen müssen Geld binnen 14 Tagen rücküberweisen – Kunden sollten auf ihr Recht bestehen

Utl.: Veranstalter von Pauschalreisen müssen Geld binnen 14 Tagen
rücküberweisen – Kunden sollten auf ihr Recht bestehen =

Wien (OTS) - Gebucht war eine einwöchige Pauschalreise im August
2020. Vier Wochen vorab wurde sie vom Veranstalter storniert. Die
Kunden forderten daraufhin die Retournierung ihres Geldes – bislang
vergeblich. In der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs treten immer
wieder derartige Fälle auf, bei denen die Reiseveranstalter das Geld
nicht refundieren, obwohl die Reise von deren Seite abgesagt wurde
oder das kostenlose Storno seitens der Reisenden berechtigt war. "Die
Veranstalter argumentieren nämlich immer wieder damit, dass die
Fluggesellschaft ihren Teil des Reisepreises noch nicht an sie
rückerstattet hätte – und eine Auszahlung an die Kunden könne erst im
Anschluss daran erfolgen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Sie stellt klar: "Dieses Argument ist rechtlich jedoch vollkommen
irrelevant. Für die Erbringung der geschuldeten Leistungen, inklusive
des Fluges, ist rein der Reiseveranstalter verantwortlich und auch
haftbar." Der Veranstalter ist nach dem Pauschalreisegesetz klar zur
unverzüglichen Rückzahlung, längstens aber binnen 14 Tagen,
verpflichtet. "Dass diese Frist gerade im letzten für die Branche so
herausfordernden Jahr teilweise nicht eingehalten werden konnte,
dafür hat der Mobilitätsclub Verständnis. Aber dass die Kunden vom
Veranstalter ihre Gelder so rasch wie möglich zurückerhalten müssen,
steht außer Frage. Es kann nicht sein, dass Kunden oft monatelang
hingehalten werden – und ihnen bewusst die Unwahrheit gesagt wird",
macht die Juristin deutlich.

Auch Reisebüros und Buchungsplattformen agieren teilweise ähnlich.
Sie sind aus rechtlicher Sicht zwar keine Schuldner, nehmen aber
zumeist die Funktion des Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
ein – demzufolge müssen auch sie die zu Unrecht einbehaltenen
Kundengelder rasch zurückzahlen.

Reisende sollten sich daher nicht vertrösten lassen, sondern auf ihr
Recht bestehen. Die Juristen des Mobilitätsclubs unterstützen bei der
Durchsetzung der Ansprüche. Die ÖAMTC-Rechtsberatung ist für
Mitglieder kostenlos, Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Aviso: Ein Video dazu (Studiogespräch mit Juristin Verena Pronebner
zum Thema Reisestorno und was beim Buchen einer Reise für heuer zu
beachten ist) steht in Kürze auf der APA-Videoplattform unter
http://videoservice.apa.at im Channel OEAMTC zur Verfügung.

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