- 12.02.2021, 10:10:14
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AK: Wenn der Paketzusteller nicht einmal klingelt!
KonsumentInnenbeschwerden über DPD-Paketdienst
Utl.: KonsumentInnenbeschwerden über DPD-Paketdienst =
Wien (OTS) - In der AK KonsumentInnenberatung gibt es immer wieder
Beschwerden über nicht erfolgte Zustellversuche von DPD-Paketen. Die
AK KonsumentInnenschützer haben bereits die zuständigen
Postregulierungsbehörde RTR auf die seit November 2020 wachsenden
Beschwerden aufmerksam gemacht. Die AK rät: Betroffene KonsumentInnen
sollen ihre Beschwerde direkt der RTR melden, um den Praktiken des
Paketzustellers DPD einen Riegel vorzuschieben.
Verärgerte KonsumentInnen berichten in der AK
KonsumentInnenberatung über den DPD-Paketdienst: Die KonsumentInnen
warten vergeblich, doch statt des Pakets kommt die Info, dass das
Paket im Pickup Paketshop hinterlegt wurde. So wird per E-Mail
angekündigt, dass das Paket Montag zwischen 10.45 Uhr und 14.45 Uhr
kommt. Der Konsument wartet und wartet. Knapp vor Mittag kommt eine
E-Mail, dass das Paket im Pickup-Paketshop hinterlegt wurde. Eine
Konsumentin berichtete sogar, dass der Lieferwagen von DPD bei ihrer
Wohnung vorbeifuhr, aber nicht anhielt, um ihr Paket zu liefern – sie
musste ebenfalls in die Paketstation.
Die AK hat kürzlich den Postregulator RTR über die steigenden
Fallzahlen informiert. KonsumentInnen, die negative Erfahrungen mit
DPD haben, sollen sich jedenfalls auch direkt bei der RTR melden:
E-Mail: poststreitschlichtung@rtr.at. „Je mehr Beschwerden, desto
besser kann seitens der RTR gegen solche Praktiken einzelner
Paketzustelldienste – wie DPD – vorgegangen werden“, sagt AK
Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.
Achtung, was KonsumentInnen oft nicht wissen: Bei Konflikten –
zugesicherte Zustellversuche erfolgen nicht, Pakete gehen bei der
Beförderung verloren, usw. – haben EmpfängerInnen keine Ansprüche
gegenüber dem Paketdienst. Der Grund: Die EmpfängerInnen haben kein
Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst, sondern nur der Absender, der
das Paket zur Versendung aufgegeben hat. OnlinehändlerInnen haften
immerhin in der Regel, wenn die Ware am Transportweg verloren geht
oder beschädigt wird.
Zimmer betont: „DPD selbst muss dafür sorgen, dass die eigenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Pflichten von
Postdienstanbietern aus dem Postmarktgesetz eingehalten werden. Das
darf nicht zu Lasten der einzelnen ZustellerInnen gehen – sie dürfen
am Ende des Tages nicht draufzahlen. Wir wissen, dass die einzelnen
ZustellerInnen extrem unter Druck stehen – ihnen dürfen jedenfalls
keine Konsequenzen daraus erwachsen“, sagt Zimmer.
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