- 12.02.2021, 10:10:14
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AK: Wenn der Paketzusteller nicht einmal klingelt!
KonsumentInnenbeschwerden über DPD-Paketdienst
Utl.: KonsumentInnenbeschwerden über DPD-Paketdienst =
Wien (OTS) - In der AK KonsumentInnenberatung gibt es immer wieder
 Beschwerden über nicht erfolgte Zustellversuche von DPD-Paketen. Die
 AK KonsumentInnenschützer haben bereits die zuständigen
 Postregulierungsbehörde RTR auf die seit November 2020 wachsenden
 Beschwerden aufmerksam gemacht. Die AK rät: Betroffene KonsumentInnen
 sollen ihre Beschwerde direkt der RTR melden, um den Praktiken des
 Paketzustellers DPD einen Riegel vorzuschieben.
Verärgerte KonsumentInnen berichten in der AK
 KonsumentInnenberatung über den DPD-Paketdienst: Die KonsumentInnen
 warten vergeblich, doch statt des Pakets kommt die Info, dass das
 Paket im Pickup Paketshop hinterlegt wurde. So wird per E-Mail
 angekündigt, dass das Paket Montag zwischen 10.45 Uhr und 14.45 Uhr
 kommt. Der Konsument wartet und wartet. Knapp vor Mittag kommt eine
 E-Mail, dass das Paket im Pickup-Paketshop hinterlegt wurde. Eine
 Konsumentin berichtete sogar, dass der Lieferwagen von DPD bei ihrer
 Wohnung vorbeifuhr, aber nicht anhielt, um ihr Paket zu liefern – sie
 musste ebenfalls in die Paketstation.
Die AK hat kürzlich den Postregulator RTR über die steigenden
 Fallzahlen informiert. KonsumentInnen, die negative Erfahrungen mit
 DPD haben, sollen sich jedenfalls auch direkt bei der RTR melden:
 E-Mail: poststreitschlichtung@rtr.at. „Je mehr Beschwerden, desto
 besser kann seitens der RTR gegen solche Praktiken einzelner
 Paketzustelldienste – wie DPD – vorgegangen werden“, sagt AK
 Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.
Achtung, was KonsumentInnen oft nicht wissen: Bei Konflikten –
 zugesicherte Zustellversuche erfolgen nicht, Pakete gehen bei der
 Beförderung verloren, usw. – haben EmpfängerInnen keine Ansprüche
 gegenüber dem Paketdienst. Der Grund: Die EmpfängerInnen haben kein
 Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst, sondern nur der Absender, der
 das Paket zur Versendung aufgegeben hat. OnlinehändlerInnen haften
 immerhin in der Regel, wenn die Ware am Transportweg verloren geht
 oder beschädigt wird.
Zimmer betont: „DPD selbst muss dafür sorgen, dass die eigenen
 Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Pflichten von
 Postdienstanbietern aus dem Postmarktgesetz eingehalten werden. Das
 darf nicht zu Lasten der einzelnen ZustellerInnen gehen – sie dürfen
 am Ende des Tages nicht draufzahlen. Wir wissen, dass die einzelnen
 ZustellerInnen extrem unter Druck stehen – ihnen dürfen jedenfalls
 keine Konsequenzen daraus erwachsen“, sagt Zimmer.
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