• 06.02.2021, 09:50:33
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Anschober: „Ab Montag Perspektiven und Sicherheit durch erste Öffnungsschritte und verstärkte Schutzmaßnahmen“

Erste Zugangstestungen bringen eine Vervielfachung der Tests - an die Tausend Angebote für Gratistests im ganzen Land

Wien (OTS) - 

Erlass für „Aktion scharf“ nach Auslandsreisen

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Ab Montag beginnen in Österreich erstmal nach langen Wochen des Lockdowns vorsichtige Öffnungsschritte: Schulen, Handel und körpernahe Dienstleister öffnen mit begleitenden, verschärften Schutzmaßnahmen. Damit schaffen wir wieder erste Perspektiven. Angesichts der Ausbreitung von Mutationen brauchen diese vorsichtigen Öffnungsschritte aber auch verschärfte Schutzmaßnahmen. Verschärfte Einreiseregelungen inklusive Testungen auch von ArbeitspendlerInnen, flächendeckende FFP2-Masken und 2 Meter Mindestabstand. Damit wollen wir in der schwierigsten Phase der Pandemie - den Wochen bis Ostern - Zeit gewinnen. Denn zu Ostern wollen wir bereits eine Million Menschen und damit einen Großteil der Risikogruppen geimpft haben. Dieses Wochenende werden wir die Marke von 300.000 durchgeführten Impfungen erreichen, bereits über 50.000 davon haben den zweiten Stich erhalten und sind damit immunisiert!“

Wichtige rechtliche Neuerungen ab Montag, dem 8. Februar

Ausweitung der FFP2-Pflicht

Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war, gilt künftig die FFP2-Pflicht.

  • An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen
  • bei derzeit erlaubten Veranstaltungen (z.B. Begräbnissen)

Davon ausgenommen sind Arbeitsorte. Hier wird grundsätzlich weiterhin die MNS-Pflicht gelten.

Abstand

  • An allen öffentlichen Orten – indoor und outdoor – ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
  • Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

Ausgangsbeschränkung von 20.00 bis 06.00 Uhr

Wichtige Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche und Ausbildungszwecke
  • Individualsport, Spaziergänge (physische und psychische Erholung)
  • Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine

Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr dürfen sich maximal 2 Haushalte treffen – höchstens 4 Erwachsene mit ihren maximal sechs aufsichtspflichtigen Kindern.

Handel

  • Alle Geschäfte werden geöffnet, maximale Öffnungszeiten von 06.00 bis 19.00 Uhr
  • Mehr Platz und damit mehr Abstand: pro Kundin/Kunde muss eine Fläche von 20 m2 verfügbar sein. (bisher: 1 Kundin/Kunde pro 10 m2)
  • FFP2-Pflicht
  • Einkaufszentren: kein Verweilen in allgemeinen Bereichen, keine Konsumation von Speisen und Getränken, als Fläche wird hier nur jene von Geschäften gezählt.

Dienstleistungen - Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

  • Alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden. 
  • Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Massage, Pediküre) dürfen allerdings nur bei Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Testergebnisses in Anspruch genommen werden. Der Test (Zeitpunkt der Probenahme) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • FFP2-Pflicht bzw. falls dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich ist, sonstige geeignete Schutzmaßnahmen

Freizeit

  • Museen und Bibliotheken, Büchereien und Archive werden geöffnet (Beschränkung von 1 Besucherin/Besucher pro 20 m2, FFP2-Pflicht)
  • Auch Tierparks und botanische Gärten werden wieder - ebenfalls unter strengen Schutzbestimmungen geöffnet.

In anderen Verordnungen geregelt:

Schulen (geregelt durch das Bildungsministerium):

Öffnung nach den Semesterferien:

  • voller Regelbetrieb für Volksschulen
  • 2-Tage-Schichtbetrieb in Sekundarstufe I und II
  • Maskenpflicht (FFP2 ab 14, MNS ab 6) und regelmäßige Testungen

Erhöhung der Organstrafen (geregelt in der VO zu Organstrafen)

  • Organstrafen bei Missachtung des Mindestabstands von zwei Metern sowie der FFP2-/MNS-Pflicht werden jeweils auf 90 Euro hinaufgesetzt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Sie finden die Verordnung und die zugehörige rechtliche Begründung im Bereich „Coronavirus – Rechtliches“ unter: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html

Für die erstmals umgesetzten Zutritts-Testungen wurde das Angebot für Gratistestungen in Teststrassen, Gemeinden, schrittweise in Apotheken, in vielen Betrieben u.a. massiv ausgebaut. Dazu kommen die Testmöglichkeiten bei Symptomen via 1450 bzw. dem Niedergelassenen Arzt.

Darüber hinaus hat der Gesundheitsminister gestern zwei Erlässe an die Landeshauptleute übermittelt:

- Zweitwohnsitze:

Aufgrund von diversen Meldungen wurde bekannt, dass Einzelpersonen Zweitwohnsitze in touristischen Gemeinden begründet haben bzw. sich rechtswidrig eingemietet haben. Dadurch könnte das derzeit geltende Beherbergungsverbot für touristische Zwecke umgangen worden sein. Die Länder werden mit diesem Erlass aufgefordert, eine verstärkte Kontrolltätigkeit durchzuführen.

- Quarantäne nach Einreise:

Gemäß § 3 der COVID-19-Einreiseverordnung sind Personen nach der Rückkehr einer unter bestimmten Bedingungen möglichen Auslandsreise zur Quarantäne verpflichtet. Diese muss nun nach dem vorliegenden neuen Erlass verstärkt kontrolliert werden.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Margit Draxl
Pressesprecherin
+43 1 711 00-862477
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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