• 03.02.2021, 09:29:17
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AK: Wie zerronnen, so gewonnen! – AK holte für fünf Alpine Anleihen-AnlegerInnen Geld zurück

AK hilft – Bank informierte nicht über hohes Risiko bei Veranlagung – Kaufemp-fehlung war rechtswidrig

Utl.: AK hilft – Bank informierte nicht über hohes Risiko bei
Veranlagung – Kaufemp-fehlung war rechtswidrig =

Wien (OTS) - Etwas Geld auf der Seite – das wollten fünf
KonsumentInnen veranlagen, aber ohne hohes Risiko. Dennoch hat die
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank-AG den fünf KundInnen den
Kauf von hochriskanten Alpine Anleihen empfohlen. Laut AK war die
Beratung rechtswidrig. Die AK hat die Bank geklagt und für die
AnlegerInnen 42.000 Euro erkämpft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank-AG hat in den Jahren
2011 und 2012 Anleihen des Bauunternehmens Alpine verkauft. Aufgrund
der Insolvenz der Alpine im Jahr 2013 waren die Anleihen von einem
Tag auf den anderen nichts mehr wert.

Fünf KundInnen hatten etwas Geld auf der hohen Kante und wollten
es veranlagen. Sie ließen sich von der Sparkasse Oberösterreich
beraten. Sie betonten ausdrücklich, nur ein geringes bis mittleres
Risiko eingehen zu wollen, spekulieren wollten sie keinesfalls.
Den-noch empfahl ihnen die oberösterreichische Regionalbank Alpine
Anleihen als für sie geeignete Wertpapiere. Die KundInnen wurden
nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine spekulative
Veranlagung handelt. „Wären sie über das hohe Risiko der Anleihen
ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hätten sie die Anleihen nie
gekauft“, weiß AK Konsumentenschützer Martin Goger.

Die KonsumentInnen wandten sich an die AK. Die AK brachte eine
Sammelklage ein. Nun hat das Bezirksgericht Linz der AK recht
gegeben. „Das Gericht stellte fest, dass die Regionalbank ihren
Kunden ein für sie ungeeignetes Produkt empfohlen hatte“, sagt Goger.
„Die Alpine Anleihen waren dem ‚Non Investment Grade‘-Bereich
zuzuordnen. Das bedeutet: Es sind spekulative Wertpapiere mit
möglichen Zahlungsausfällen, wenn sich die wirtschaftliche Lage
verschlechtert. Dieses hohe Risiko war für die Bank aufgrund
allgemein zugänglicher Informationen erkennbar – darüber muss ein
Anlageberater seine Kunden aufklären. Die Bank hätte die Anleihen den
Kunden nicht empfehlen dürfen.“

Das Urteil ist rechtskräftig. Die AnlegerInnen bekommen nach Abzug
der Quote für den Prozessfinanzierer ihr Geld plus Zinsen zurück.
„Das Urteil gibt uns Rückenwind für die zahlreichen noch anhängigen
Sammelklagen in Wien“, betont Goger.

Die AK brachte im Jahr 2015 Sammelklagen für rund 1.100
AnlegerInnen gegen mehrere Großbanken Österreichs ein; zehn Verfahren
wurden mittlerweile beendet, überwiegend mit positiven Urteilen oder
guten Vergleichen; neun Klagen sind noch gerichtsanhängig.

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