- 26.01.2021, 13:02:47
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Bischöfe: Ab sofort FFP2-Masken und Zwei-Meter-Abstand in Kirchen
Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben öffentliche Gottesdienste weiter ausgesetzt und Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet - Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig
Utl.: Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben
 öffentliche Gottesdienste weiter ausgesetzt und Kirchen für
 das persönliche Gebet geöffnet - Gottesdienste im kleinsten
 Kreis mit maximal zehn Personen zulässig =
Wien (KAP) - Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen
 adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei
 Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu
 tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird
 darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische
 Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf
 Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der
 Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt
 bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier
 von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie
 bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung
 der neuen Regeln offen.
Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den
 bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für
 die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die
 Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis
 an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
 Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu
 verschieben.
Mehr unter: https://redaktion.kathpress.at/goto/meldung/1981632
Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter:
 https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung
((ende)) PWU/HKL
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