- 25.01.2021, 09:36:41
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AK: Jetzt wird’s eng mit dem Kredit – Stundungen verlängern!
Kreditstundungen werden mit Anfang Februar fällig – AK will Verlängerung bis Ende Juni plus „Schutzschirm“ für BankkundInnen
Utl.: Kreditstundungen werden mit Anfang Februar fällig – AK will
Verlängerung bis Ende Juni plus „Schutzschirm“ für
BankkundInnen =
Wien (OTS) - Die Kreditstundungen laufen Ende Jänner aus. Aber die
Corona-Krise ist immer noch da – viele Menschen wird es finanziell
schleudern, warnt die AK. Damit die Schuldenfalle nicht zuschnappt,
braucht es verlängerte Kreditstundungen bis Ende Juni plus einen
„Schutzschirm“ für BankkundInnen.
Eine halbe Million Menschen steht ohne Job da, Hunderttausende
sind in Kurzarbeit, ihr Einkommen ist geschrumpft. Das gesetzliche
Stundungsrecht für Kredite endet mit 31. Jänner. Zudem dürfen Banken
Kredite und Kontoüberziehungen auch nicht fällig stellen, wenn
KonsumentInnen ihre Kredite stunden ließen. Ein Ende der Corona-Krise
ist nicht in Sicht – daher sind auch weiter Schutzmaßnahmen nötig.
„Woher sollen die Menschen das Geld nehmen, wenn es schon eng ist?“,
fragt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Mit dem niedrigen
Arbeitslosengeld ist es sehr schwer, alle laufenden Kosten zu
zahlen.“
Auch in der AK Konsumentenberatung suchen KonsumentInnen schon
Hilfe – sie wollen wissen, ob die Kreditstundungen verlängert werden.
Zgubic: „Wir erhalten täglich Anrufe von Menschen, die auch über den
31. Jänner eine weitere Kreditstundung benötigen – weil sie nach wie
vor arbeitslos oder in Kurzarbeit sind.“
„Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite und Kontoüberziehungen
soll bis zum 30. Juni verlängert werden“, verlangt Zgubic.
„Zusätzlich zur Verlängerung der Stundungen ist ein rasches,
umfassendes Schutzpaket nötig. Der ‚Schutzschirm‘ für BankkundInnen
soll schon während der Stundung gelten.“ So soll der „Schutzschirm“
aussehen:
+ Zinsenstopp bei Stundungen: Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass
während der Stundung keine Zinsen anfallen.
+ Einfach und schnell zu Stundungsvereinbarung: Banken sollen
KonsumentInnen mit maßgeschneiderten Möglichkeiten für
Zahlungserleichterungen entgegenkommen.
+ Minus am Konto – fünf Prozent Corona-Sonderzins: Banken sollen
nicht mehr als fünf Prozent verrechnen, wenn das Konto überzogen
wird. Jetzt verlangen sie für ein Minus im Schnitt zwischen zehn und
zwölf Prozent – das ist zu hoch! Zudem sollen die Banken auch auf
Teilfälligstellungen (also Kürzungen von Überziehungsrahmen)
verzichten.
+ Datenschutz bei Bonitätsdaten: Bei Kreditstundungen soll es keine
Negativeinträge („Schwarze Punkte“) beim Kreditschutzverband oder
Wirtschaftsauskünften geben.
Unbedingt schon nach dem Auslaufen des gesetzlichen
Kreditstundungsrechts nötig:
+ Spesenverzicht, keine abrupten Kündigungen: Die Banken sollen auf
Verzugszinsen und Mahnspesen verzichten sowie keine abrupten
Kreditkündigungen oder Fälligstellungen von Kontoüberziehungsrahmen
veranlassen.
+ Privatkonkurs – rasch entschulden: Für Unternehmen soll durch eine
EU-Richtlinie die Frist für die Entschuldung auf drei Jahre verkürzt
werden – soll auch für Private gelten.
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