- 19.01.2021, 09:17:10
- /
- OTS0036
Zweiter Tag, zweiter Absturz: Innenministerium mit Volksbegehren komplett überfordert?
Dringender Appell an Innenminister, nun endlich einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen
Am gestrigen ersten Tag des Eintragungszeitraums der Volksbegehren sind gegen 11:00 Uhr bundesweit die IT-Systeme des Innenministeriums zusammengebrochen, wie die Wahlabteilung bestätigte. Heute, am zweiten Tag, gibt’s erneut Störungen, die verhindern, dass Menschen eine Unterschrift leisten können. Schön langsam wirkt es so, als wäre das Innenministerium komplett mit der technischen Umsetzung der Volksbegehren überfordert. Die Organisatoren des Tierschutzvolksbegehren appellieren nun an den zuständigen Innenminister Karl Nehammer, endlich für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen:
„Seit Monaten wissen wir, dass Mitte Januar drei Volksbegehren durchgeführt werden müssen. Gerade in Zeiten von Corona, während eines harten Lockdowns, sind wir umso mehr auf die digitale Infrastruktur angewiesen. Wieso wird auf das so wenig Wert gelegt? Und wieso müssen wir erst aus dutzenden Zuschriften erfahren, wenn es zu Störungen kommt und werden nicht pro-aktiv informiert? Wieso ist die direkte Demokratie in Österreich so wenig wert, dass die zuständigen Stellen hier so nachlässig agieren? Der Minister muss jetzt endlich den reibungslosen Ablauf sicherstellen“ so Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehren.
Das Tierschutzvolksbegehren kann - sofern das Innenministerium die Mitwirkung doch noch technisch ermöglicht - bis inklusive 25. Januar 2021 auf allen Gemeindeämtern und online mit Handysignatur unterschrieben werden. In den Eintragungszeitraum ist man mit 210.000 Unterschriften gestartet, einem der besten Ergebnisse in der Geschichte der Volksbegehren in der Unterstützungsphase. Wunsch-Ziel ist eine Gesamtzahl von 250.000 Unterschriften und damit mehr als 4 Prozent der Wahlberechtigten zu erreichen.
Rückfragen & Kontakt
+43 660 703 88 64 I verein@tierschutzvolksbegehren.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TIV