Mit Buchung einer Pauschalreise rechtlich am besten abgesichert – wo Stolperfallen lauern
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abgesichert – wo Stolperfallen lauern =
Wien (OTS) - Einige werden bereits Urlaubspläne für den heurigen
Sommer schmieden. Welche Reisen wohin dann möglich sein werden, ist
aus aktueller Sicht noch nicht absehbar. "Wer bereits jetzt für den
Sommer bucht, läuft aufgrund der coronabedingten ungewissen Lage
Gefahr, dass die Reise letztendlich doch nicht stattfinden kann",
sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Grundsätzlich am sichersten
ist das Buchen einer Pauschalreise – so ist man rechtlich am besten
abgesichert, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder auch
im Fall einer Insolvenz des Veranstalters." Es kann zwar auch dann
passieren, dass die Reise vom Veranstalter abgesagt werden muss –
dann erhält man allerdings die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Ein Restrisiko bleibt jedoch auch beim Buchen einer Pauschalreise
bestehen: "Entscheidet man sich selbst letztlich gegen die Reise,
weil z. B. im Reiseland coronabedingte Einschränkungen gelten oder
man gesundheitliche Bedenken hat, dann ist eine kostenlose
Stornierung eventuell nicht möglich", erklärt die Juristin des
Mobilitätsclubs. "Eine kostenfreie Stornierung der Reise könnte vom
Veranstalter abgelehnt werden, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung
ein bestimmter Umstand schon bekannt war." Das Argument könnte also
lauten: Man musste bereits zum Zeitpunkt der Buchung damit rechnen,
dass die Corona-Pandemie weiter grassieren könnte. Ein kostenfreies
Storno könnte dann nur wegen neuer außergewöhnlicher Umstände
zugestanden werden, z. B. nach einer Naturkatastrophe am Urlaubsort.
"Wer trotz der für Sommer noch ungewissen Lage bereits buchen möchte,
sollte sich unbedingt vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen,
dass ein kostenloses Storno aufgrund der Pandemie möglich ist",
empfiehlt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Die Anzahlung bei Pauschalreisen
darf bei Buchung über österreichische Reiseveranstalter nicht mehr
als 20 Prozent des Reisepreises ausmachen (bei deutschen
Veranstaltern auch oft 25 Prozent). Darüberhinausgehende Zahlungen
dürfen nur bei gleichzeitiger Aushändigung der Reiseunterlagen, aus
denen die Ansprüche des Kunden hervorgehen und nicht früher als 20
Tage vor Reiseantritt vom Veranstalter angenommen werden.
Individualreisen – was beim Buchen von Hotel oder Flug only
wichtig ist
Möchte man nur ein Hotel im In- oder Ausland buchen, gilt es dabei
auf die jeweiligen Stornobedingungen zu achten. "Auch hier ist bei
einer Buchung für dieses Jahr eine individuelle Vereinbarung mit dem
Beherbergungsbetrieb ratsam, dass 'coronabedingt' bis kurz vor der
Anreise kostenfrei storniert werden kann", rät die ÖAMTC-Juristin.
"Heimische Betriebe zeigen sich dahingehend oftmals sehr
entgegenkommend." Die Frage, ob ein Recht auf kostenfreie Stornierung
besteht, wenn beispielsweise die Unterkunft keine Touristen
beherbergen darf oder der Hotelgast wegen coronabedingter Maßnahmen
nicht verreisen darf, richtet sich stets nach dem Recht des Staates,
in dem die Unterkunft liegt. In Österreich wäre ein kostenfreies
Storno in diesen Fällen möglich.
"Möchte man nur einen Flug buchen, kann es schwieriger werden: Eine
kostenfreie Ticketstornierung ist dann nicht sicher. Denn
grundsätzlich hat man eine sichere und weitgehend pünktliche
Beförderung an die gewünschte Destination gebucht, nicht aber den
problemlosen Aufenthalt vor Ort", stellt die ÖAMTC-Juristin klar. Zu
beachten ist auch, dass es nach wie vor keine Absicherung vor
Airline-Insolvenzen gibt und daher eine frühe Buchung und Bezahlung
des Fluges für den Reisenden riskant sein kann. Das gilt überdies
etwa auch für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.
Bei Fragen stehen die ÖAMTC-Juristen der Rechtsberatung
Clubmitgliedern kostenlos zur Seite – alle Infos unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung. Alle aktuellen Bestimmungen bezüglich
Ein- und Ausreiseregelungen für Österreich und ganz Europa findet man
im Urlaubsservice des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Das ÖAMTC-Reisebüro bietet ein umfangreiches Angebot an
Pauschalreisen an – zu finden unter www.oeamtc.at/reisen. Für
Selbstfahrer stehen attraktive Autoreisen zur Verfügung und auch wer
für die Urlaubsfahrt ein größeres Auto mieten möchte, wird fündig.
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