• 11.01.2021, 11:33:19
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  • OTS0074

Blümel: Zoll-Postkontrollen schützen heimischen Handel

Schwerpunktkontrollen bis die einheitliche europäische Regelung greift

Utl.: Schwerpunktkontrollen bis die einheitliche europäische
Regelung greift =

Wien (OTS) - Der sogenannte E-Commerce, auch Online- oder
Internethandel genannt, nahm und nimmt in der COVID-Krise
innergemeinschaftlich und innerstaatlich generell zu. Aber auch der
Import von Waren aus Drittländern nach Online-Bestellungen steigt.
Für Paketsendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro sind keine Vorlage
und keine Erfassung durch den Zoll vorgesehen. Diese Regelung wird
von Versendern aus Drittstaaten ausgenutzt. „Wir sehen, dass
auffallend viele Sendungen unter 22 Euro liegen bzw. als Geschenk mit
geringem Wert deklariert werden. 2018 waren es schätzungsweise noch
rund 7 Mio. solcher Sendungen während wir 2020 bei rund 10 Mio.
liegen. Hier entgehen dem Staat Steuereinnahmen und unsere heimischen
Händler haben einen massiven Wettbewerbsnachteil. Das werden wir
nicht tolerieren und daher gehen wir mit Schwerpunktkontrollen beim
Zoll gegen diese Praxis der Unterfakturierung vor“, so Finanzminister
Gernot Blümel.

Neben laufenden physischen Kontrollen bei Post und Expressdiensten
finden wöchentliche Schwerpunktaktionen, teilweise auch im Rahmen von
internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei statt. In
den nächsten Wochen werden wöchentlich weitere intensive
Überprüfungen im Versandhandel aus Drittländern bei Post und
Expressdiensten durchgeführt werden.

Neue EU-Regelung ab Juli 2021

Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den EU-Handel muss
mit Juli 2021 für alle Warensendungen aus Drittstaaten, die in die EU
eingeführt werden, eine Neuregelung gelten. Sie war ursprünglich für
den 1. Jänner 2021 vorgesehen, wurde aber krisenbedingt um ein halbes
Jahr verschoben. Ab Juli muss dann unabhängig vom Warenwert eine
Zollanmeldung abgegeben und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet
werden. Gleichzeitig wird das IOSS-Systems (Import One-Stop-Shop)
angewendet.

Seitens der Zollverwaltung sind dann keine Eingaben der
Zollanmeldungen mehr erforderlich. Bei der Umsetzung werden die
Ergebnisse des gemeinsamen Projekts mit der Post AG zur IT-Umsetzung
2021 miteinbezogen, um sowohl die IT-Anforderungen optimal
abzudecken, als auch die Ablaufprozesse in Zusammenhang mit
Kontrollhandlungen effizient zu gestalten.

Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an-Privat-Sendungen
wird es eine Ausnahme geben. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen,
die tatsächliche Entrichtung der Umsatzsteuer bereits im Rahmen der
Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop Plattform
vorzunehmen, sodass diese bei der Einfuhr – wenn dies in der
Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der
Plattform (IOSS-Nr) deklariert wird – nicht zu bezahlen ist.

„Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Kommission eine Verschiebung
der Maßnahme um ein halbes Jahr vorgeschlagen. Zwar hätten wir uns
eine möglichst rasche Umsetzung gewünscht, ein nationaler Alleingang
macht jedoch keinen Sinn, da Pakete einfach über ein anderes EU-Land
nach Österreich kommen würden. Bis die einheitliche europäische
Regelung greift, werden wir mit Schwerpunktkontrollen beim Zoll für
mehr Steuergerechtigkeit sorgen“, resümiert Finanzminister Gernot
Blümel.

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