• 10.01.2021, 10:00:01
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  • OTS0013

BMDW: Gründung. Einfach Online.

Unternehmensserviceportal vereinfacht den eGründungsprozess - optimierte Prozesse entlasten österreichische Unternehmen

Utl.: Unternehmensserviceportal vereinfacht den eGründungsprozess -
optimierte Prozesse entlasten österreichische Unternehmen =

Wien (OTS/BMDW) - Durch Digitalisierung die Entbürokratisierung der
Amtswege für Wirtschaftstreibende sowie Bürgerinnen und Bürger zu
fördern, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Im Mittelpunkt
steht dabei die Schaffung einer digitalen Infrastruktur zur Umsetzung
des Once-Only-Prinzips, sowie die damit einhergehende
Digitalisierungsoffensive.
Im Zuge der elektronischen Gründung, einem vom
Unternehmensserviceportal (USP) bereitgestellten Angebotes, kommt
diese Infrastruktur nun erstmalig zum Einsatz und verspricht eine
Entlastung und optimierte Prozesse für österreichische Unternehmen.
Die Gründung von Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH ist bereits
seit 2018 über das USP möglich und wurde jetzt weiter optimiert.
Damit bietet es Neugründerinnen und Neugründern einen modernen
elektronischen End-to-End Prozess. „Das Unternehmensserviceportal ist
ein digitales Tor zur Selbständigkeit. Mit der eGründung können
Gründerinnen und Gründer einfach und unbürokratisch ihre
Unternehmensgründung komplett digital abwickeln. Um sie dabei noch
mehr zu unterstützen, haben wir die eGründung im
Unternehmensserviceportal weiter vereinfacht und beschleunigen damit
die Gründung“, so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin
Margarete Schramböck.

Moderner digitaler End-to-End Prozess

Angehende Gründerinnen und Gründer registrieren sich im ersten
Schritt mittels Handy-Signatur am Unternehmensserviceportal und legen
ein Gründungskonto an. Im nächsten Schritt wählen sie die Rechtsform
ihres neuen Unternehmens aus. Zur Durchführung wird ein eigener
Gründungskontobereich zur Verfügung gestellt, in dem alle für die
Gründung des Unternehmens notwendigen Formulare sowie ausführliche
Informationen zum Vorgang angezeigt werden.
Die Anwenderinnen und Anwender können die Formulare direkt im
Gründungskonto online bearbeiten und an die zuständigen Behörden
abschicken. Im Fall der Ein-Personen-GmbH muss beim Befüllen der
Finanzamtsmeldung der Firmenbuchauszug nicht mehr zusätzlich
übermittelt werden, da die Daten im Hintergrund, also behördenintern,
zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sparen sich Gründerinnen und
Gründer Zeit und Kosten.
Nach dem Absenden aller Formulare bearbeiten die zuständigen Behörden
die übermittelten Anträge. Nach Abschluss der erfolgreichen Gründung
des Unternehmens erfolgt im Gründungskonto eine automatische
Benachrichtigung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.usp.gv.at

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